hallo Frau Bader,
ich habe mal eine Frage, die vielleicht nicht so richtig hier herpaßt, aber ich hoffe, sie können mir eine kleine Auskunft geben. Mein Mann hatte vor einigen Tagen einen sehr schweren Motorradunfall und wird wahrscheinlich vom Staatsanwalt angeklagt. Nun meine Frage, wir haben keine Rechtsschutzversicherung, aber mein Eltern oder die Schwiegermutter. Kann diese Rechtsschutz dann für meinen Mann eingesetzt werden? Es wäre echt sehr sehr lieb, wenn sie mir helfen könnten.
vielen Dank,
Bianka
Mitglied inaktiv - 07.07.2004, 10:39
Antwort auf:
frau Bader: unfall und anklage
Hallo,
die zivilrechtlichen Ansprüche zahlt die HAftpflicht, wenn er aber, wie Sie schreiben vom Staatsanwalt angeklagt ist, muss er selber dafür aufkommen. Dann wird ihm vorgeworfen, sich strafrechtlich nicht einwandfrei verhalten zu haben.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.07.2004
Antwort auf:
frau Bader: unfall und anklage
Das würde nur gehen, wenn Dein Mann minderjährig und im Haushalt der Eltern leben würde....Sorry, aber man kann doch nicht Rechtsschutzversicherung der Verwandten bemühen, nur weil man selber keine hat!
Mitglied inaktiv - 07.07.2004, 12:08
Antwort auf:
frau Bader: unfall und anklage
...kümmert sich doch um die Ansprüche der Gegenseite, das ist über die normale Haftpflicht gedeckt. Auch, wenn es zum Strafverfahren kommt, außer er hat sich diesen Schutz durch Rasen oder Trinken zu Nichte gemacht hat (wovon ich bei verantwortungsvollen Motorradfahrern mal ausgehe!). Ruft mal als erste Amtshandlung die Versicherung an. Die wissen am besten Bescheid. Gruß, Gastmami
Mitglied inaktiv - 07.07.2004, 12:56