Fragen zur Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber während der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Fragen zur Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber während der Elternzeit

Liebe Frau Bader, zunächst herzlichen Dank für Ihre Arbeit hier und die Möglichkeit, unkompliziert Rat zu erhalten. Ich bin seit Oktober 2018 in Elternzeit. Habe einen unbefristeten Vollzeitjob und 2 Jahre Elternzeit beantragt. Anfang dieses Jahres hatte ich ein Gespräch mit meinem direkten Vorgesetzten und habe angefragt, ob ich diesen Sommer mit 50% verfrüht zurück kommen kann. Dies wurde aus betrieblichen Gründen abgelehnt. Nun bewerbe ich mich bei anderen potenziellen Arbeitgebern auf eine Teilzeitsstelle mit max. 70% und habe dazu einige Fragen: 1. Über meine Anfrage zur verfrühten Rückkehr und die Ablehnung gibt es keine Schriftstücke. Sollte ich dafür sorgen, dass ich eine offizielle, schriftliche Absage erhalte? 2. Benötige ich von meinem Arbeitgeber eine Erlaubnis, um mich bei anderen Firmen zu bewerben? 3. Wenn ich eine Stelle bei einem anderen Arbeitgeber finde und diese unbefristet ist, ist das ein Problem? Müsste ich dann bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße, monalina

von monalina am 23.03.2019, 16:38



Antwort auf: Fragen zur Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber während der Elternzeit

Hallo, 1. Nein, bringt nicht unbedingt etwas 2. Ja, ohne geht nicht 3. ich würde erst mal einen befristeten Vertrag machen bis Ende der Elternzeit und dann schauen, wo's Ihnen besser gefällt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.03.2019



Antwort auf: Fragen zur Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber während der Elternzeit

zu 2. Ja. zu 3. Natürlich kannst du bei einem fremden Arbeitgeber keinen unbefristeten Vertrag in TZ unterschreiben, während du noch in EZ bei dem alten Arbeitgeber bist. Der TZ-Vertrag muss auf die EZ befristet sein, oder du kündigst beim ersten Arbeitgeber. Bedenke, Elternzeit bedeutet Kündigungschutz. D.h. dein erster AG hält dir die Stelle zur Rückkehr frei.

Mitglied inaktiv - 23.03.2019, 20:20



Antwort auf: Fragen zur Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber während der Elternzeit

Zu 1: Ja. Im Zweifelsfall hast du sonst nichts in der Hand bzgl. der Ablehnung deines Antrages auf TZ während der EZ. Der Ag kann dann leicht sagen, das hätte er gar nicht gesagt oä und schon stehst du dumm da mit deinem Job bei einem anderen AG. Abgesehen davon würde ich genau nachfragen, welche betrieblichen Gründe er geltend macht. Die Aussage ist ja sehr pauschal und muss auf Nachfrage dann eben auch genauer begründet werden. Eigentlich ist es so einfach nämlich nicht, TZ abzulehnen (außer bei Kleinbetrieben).

von cube am 24.03.2019, 14:51



Antwort auf: Fragen zur Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber während der Elternzeit

Liebe Frau Bader, vielen Dank nochmal. Allerdings habe ich eine Nachfrage zum 2. Punkt: Ich brauche tatsächlich die Erlaubnis zum BEWERBEN? Nicht nur zum Antritt einer Arbeitsstelle? Das verstehe ich nicht. Als regulärer Arbeitnehmer, nicht in Elternzeit, fragt man doch auch nicht, wenn man sich woanders bewirbt? Danke und viele Grüße, monalina

von monalina am 26.03.2019, 08:28



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