Hallo Frau Bader,
Ich bin gerade in der 38.ssw und habe ein kleines Problem mit der Anmeldung. Da ich mich vor kurzem von meinem Mann getrennt habe, habe ich momentan keine Wohnung und somit auch keine Anmeldung mehr. Meine Niederlassungserlaubnis habe ich aber und die ist auch unbefristet. Meine Frage nun: viele machen mir die Angst, dass ich ohne einen Wohnsitz die Geburtsurkunde für mein Baby nicht erstellen lassen kann. Ich selber bin in Deutschland geboren. Wie sieht es denn jetzt wirklich aus mit der Geburtsurkunde? Und wie sieht es mit Kindergeld und Elterngeld aus? Könnte ich auch kein Kindergeld- und kein Elterngeldantrag stellen, wenn ich keine Anmeldung habe? Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich bedanke mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
von
HilalMina
am 10.10.2013, 22:21
Antwort auf:
Fragen zur Geburtsurkunde, Kindergeld und Elterngeld
Hallo
verstehe ich nicht. Wo wohnen Sie denn? Ohne Wohnort ist es in der Tat schwierig
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.10.2013
Antwort auf:
Fragen zur Geburtsurkunde, Kindergeld und Elterngeld
In welchem Land lebst Du denn ?
In Deutschland gibt es Meldepflicht.
Wo wohnst Du denn jetzt ?
von
Sternenschnuppe
am 11.10.2013, 07:59
Antwort auf:
Fragen zur Geburtsurkunde, Kindergeld und Elterngeld
Hallo Frau Bader,
konnte leider nicht eher antworten. Ich bin in Deutschland aber habe leider keine Wohnung. Um einen Antrag auf Wohnung stellen zu können, muss ich mich wieder ein Jahr in Deutschland aufhalten. Momentan wohne ich bei meiner Schwester. Ich weiss, dass ich gemeldet sein muss. Nur leider stellt sich keiner bereit für meine Anmeldung, auch meine Schwester nicht. Da ich am Ende der Schwangerschaft bin, kann ich auch nicht arbeiten. Bekomme Hilfe vom Jobcenter. Kann ich trotzdem die Geburtsurkunde meiner kleinen erstellen lassen? Und wie würde es mit Kindergeld und Elterngeld aussehen?
Vielen Dank
von
HilalMina
am 24.10.2013, 01:20