Hallo Frau Bader,
ich hatte bei meinem AG die Elternzeit für 15 Monate beantragt. Ich wollte eigentlich im Oktober wieder anfangen (halbe Stelle). Jetzt ist die wirtschaftliche Situation in unserem Unternehmen nicht gerade rosig! Wie entgehe ich am besten einer Kündigung?
Besteht die Möglichkeit, die Elternzeit zu verlängern? Welche Fristen müssen gewahrt werden?
Kann man auch während der Elternzeit arbeiten?
Ist man während der Elternzeit kündbar?
Vielen Dank
Nicola
Mitglied inaktiv - 15.07.2003, 13:21
Antwort auf:
Fragen zur Elternzeit?
Hallo,
wenn Ihr AG einverstanden ist, kann der EU verlängert werden.
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.07.2003