Hallo Frau Bader, ich bin z.Zt vollzeitbeschäftigt. Vorraussichtlicher ET 2.2.09 Im Anschluß nehme ich dann ein Jahr Elternzeit in Anspruch. 1. Frage: Nach dieser Zeit würde ich nur halbstags arbeiten gehen wollen. Kann mein AG mir das verbieten? 2. Frage: Kann man eventuell auch 1,5 Jahre Elternzeit in Anspuch nehmen, oder geht es nur bei einem, zwei oder drei jahre? 3.Frage: Welche Gelder kann man in der Zeit der Elternzeit beziehen? Wären es das Elterngeld und Kindergeld? oder eventuell noch etwas? Zur Info: Ich bin nicht alleinerziehend. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mfg;
Mitglied inaktiv - 30.10.2008, 13:32