Frage: Fragen zur Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich bin z.Zt vollzeitbeschäftigt. Vorraussichtlicher ET 2.2.09 Im Anschluß nehme ich dann ein Jahr Elternzeit in Anspruch. 1. Frage: Nach dieser Zeit würde ich nur halbstags arbeiten gehen wollen. Kann mein AG mir das verbieten? 2. Frage: Kann man eventuell auch 1,5 Jahre Elternzeit in Anspuch nehmen, oder geht es nur bei einem, zwei oder drei jahre? 3.Frage: Welche Gelder kann man in der Zeit der Elternzeit beziehen? Wären es das Elterngeld und Kindergeld? oder eventuell noch etwas? Zur Info: Ich bin nicht alleinerziehend. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mfg;

Mitglied inaktiv - 30.10.2008, 13:32



Antwort auf: Fragen zur Elternzeit

Hallo, 1. Sie haben einen Anspruch, wenn der Betrieb mehr als 15 AN hat und keine betrieblichen Ansprüche entgegenstehen. Sie haben keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten 2. Kann man, aber dann besteht kein Anspruch auf Verlängerung 3. Sonst nichts außer soz. Hilfe Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.11.2008



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