Guten Tag, ich habe folgende Situation: Meine Tochter kam im September 2006 zur Welt und ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, die nun am 30.11.2008 ablaufen. Innerhalb dieser Elternzeit gehe ich seit einem Jahr 16 Stunden arbeiten. Nun bin ich wieder (ganz frisch) schwanger und überlege, was ich nun tun sollte, da ich mich bis Ende August mit meinem AG in Verbindung setzten muß. Die Frage ist, ob ich noch das 3. Jahr "standardmäßig" einreiche, was aber dann ja ohnehin zu Beginn meines voraussichtlichen Mutterschutzes Mitte März 2009 hinfällig wäre. Anschließend würde ich auf jeden Fall wieder 2 Jahre Elternzeit einreichen (und mir das 3. Jahr noch "guthalten"). Wäre das die sinnvollste Variante oder könnte ich mir das 3. Jahr von meiner ersten Tochter "aufheben" und sagen, ich bin ja nun kündigungsgeschützt und möchte trotzdem weiter nur 16 Stunden arbeiten. Oder kann mein Arbeitgeber dann darauf bestehen, dass ich wieder vollzeit arbeiten komme? Oder verfällt das 3. Jahr meiner ersten Elternzeit ohnehin, wenn ich wieder 3 neue Jahre gut habe, duch ein neues Kind? Ich hoffe, meine Frage ist nicht zu konfus... Danke schonmal für Ihre Hilfe! Viele Grüße CW
Mitglied inaktiv - 06.08.2008, 12:26