Liebe Frau Bader,
ich werde im Oktober das erste Mal Mutter und bin noch sehr unerfahren im Thema Elterngeld etc.
Ich hoffe, dass Sie da ein wenig Licht ins Dunkel bringen können.
- Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag (2 Jahre), der am 30.11.2019 ausläuft; der Mutterschutz endet am 09.11.2018. Beantrage ich 1 Jahr oder mehr, ich möchte nämlich nach der Geburt erstmal nicht mehr arbeiten gehen.
- Ich bin seit ca 8 Wochen krankgeschrieben (davon 6 Wochen wegen Schwangerschaftsbeschwerden); wird dann das Krankengeld das Elterngeld beeinflussen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und mit besten Grüßen,
Victoria
von
Vithi
am 18.08.2018, 17:15
Antwort auf:
Fragen zum Thema Elterngeld/Krankengeld und Elternzeit
Hallo,
Sie beantragen bis zum Ende des Vertrages. Schwangerschaftsbedingte Erkrankung beeinflusst das Elterngeld nicht negativ.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.08.2018
Antwort auf:
Fragen zum Thema Elterngeld/Krankengeld und Elternzeit
Du kannst längstens EZ bis zum Vertragsende nehmen. Mit Ende des Vertrages endet auch deine EZ. Den ohne AG keine EZ. Musst halt schauen wie du weiter krankenversichert bist wenn deine EZ endet, notfalls also EG splitten lassen. Den solange du EG bekommst, bist du über die EZ hinaus krankenversichert.
Wenn entsprechend bescheinigt ist das es eine schwangerschaftsbedingte Krankschreibung ist, gibt es keine Kürzung beim EG.
von
Felica
am 18.08.2018, 19:31
Antwort auf:
Fragen zum Thema Elterngeld/Krankengeld und Elternzeit
Hallo Frau Bader,
danke für die schnelle Antwort.
Macht es einen für das Elterngeld einen Unterschied, wenn die Atteste jeweils für eine Woche waren (schwangerschaftsbedingt) und nicht am Stück?
Danke und mit besten Grüßen,
Vithi
von
Vithi
am 26.08.2018, 12:58