Ich sitze gerade über dem Elterngeldformular und habe zwei Fragen die meinen Mann betreffen. 1. Er hat für seinen ehemaligen Arbeitgeber 4 Jahre im Ausland gearbeitet (2014-2017) und war in D nicht sozialversichert. Muss das im Formular angegeben werden oder ist es irrelevant da er nun schon seit 1,5 Jahren wieder in D beschäftigt ist? Das Formular ist hier etwas verwirrend, da hier neben einer Beschäftigung "seit" auch eine "von - bis" ausgefüllt werden kann. 2. Mein Mann ist kein deutscher Staatsbürger (auch kein EU-Ausland), wurde aber hier geboren und war bis die 4 Jahre im Ausland immer in D. Reicht hier als Anlage eine Kopie des Passes und des Aufenthaltstitels oder ist ein Gang zur Ausländerbehörde besser? Das Formular schreibt hier "ist überflüssig wenn Kopie des Ausländerausweises und Aufenthaltstitels und aller Zusatzblätter beigefügt wird". Ich nehme an mit Ausländerausweis ist der Pass gemeint? Aber von welchen Zusatzblättern ist hier die Rede? Besten Dank!
von tonomo am 28.06.2019, 10:36