Hallo,
Ich möchte gerne ein Jahr Zuhause bleiben, danach 25h arbeiten pro Woche.
Mein Arbeitgeber hat 220 Mitarbeiter und ich bin Abteilungsleiterin.
Nun meine Frage:
1) ist es schlau, 2 Jahre Elternzeit zu beantragen und direkt anzumelden, dass ich nach dem 1.Jahr TZ arbeiten möchte?
2) Muss ich die Stundenanzahl jetzt schon nennen?
3) Meiner Meinung nach müsste eine Teilzeittätigkeit in meiner Tätigkeit möglich sein, vergleichbare Arbeitgeber machen dies meinen Positionen möglich, wie könnte mein Arbeitgeber argumentieren, damit es nicht möglich ist?
4) das Mutterschaftsgeld wird ja angerechnet. Ist das auch, wenn der Vater die ersten zwei Monate Partnermonate nimmt und ich erst ab dem 3. Monat?
danke für Ihre Hilfe
von
Dinsche79
am 08.05.2013, 23:48
Antwort auf:
Fragen zum Elterngeld
Hallo,
1. Ja, wenn Sie auch tatsächlich mindestens zwei Jahre nehmen wollen, denn dann haben Sie Verlängerungsoption für das dritte Jahr
2. Nein eigentlich nicht. Ich wurde mit dem Arbeitgeber reden und ihn fragen, wie viel Planungssicherheit er braucht
3. Das kann ich auf die Ferne nicht beurteilen.
4. Ja, sonst könnte man das ja leicht umgehen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.05.2013
Antwort auf:
Fragen zum Elterngeld
Hallo
1 ) sehr gute Idee, da Du damit das 3. Jahr nicht verlierst und falls keine Betreuung da ist notfalls problemlos weiterhin in Elternzeit bleiben kannst.
2 ) zur besseren Planung solltest Du sie nennen
3) was andere Arbeitgeber machen zählt da nicht, wie es bei Deinem möglich ist ist wichtig :-)
4) die Mutterschaftsmonate gehören immer auch der Mutter. Der Vater kann zeitgleich da seine Monate nehmen.
von
Sternenschnuppe
am 09.05.2013, 07:51
Antwort auf:
Fragen zum Elterngeld
1) Das ist sogar die sinnvollste Variante.
2) Zumindest als circa-Angabe, dann weiß dein AG, was dir vorschwebt und kann sich schon mal einrichten (und später schlechter deinem Teilzeitwunsch widersprechen). Du solltest anbieten ca 4 Monate vor Teilzeit-Beginn, in konkrete Gespräche über die Ausgestaltung der Teilzeit zu gehen.
3) Er sagt einfach, es geht nicht. Du machst es dir leichter, wenn du konkrete Ideen mitbringst, wie deine Stelle in Teilzeit bedient werden kann. Beispiele aus anderen Firmen helfen dir.
4) Ja, denn Monate, in denen du MuSch-Geld bekommst, zählen automatisch als von der Mutter verbrauchte Elterngeldmonate.
Gruß
Sabine
PS: Alle deine Fragen werden auch in der Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" beantwortet.
von
SumSum076
am 09.05.2013, 07:55
Antwort auf:
Fragen zum Elterngeld
Ganz herzlichen Dank für die Antworten!
von
Dinsche79
am 14.05.2013, 19:29