Frage: Fragen zum 3. Erziehungsjahr

Guten Tag Frau Bader, mein Sohn wird im Februar 2 Jahre alt und dann laufen auch die damals von mir beantragten 2 Erziehungsjahre aus. Meinen alten Arbeitsplatz gibt es inzwischen nicht mehr, Rationalisierung nennt man das glaube ich. 1.)Könnte ich auch jetzt noch ein 3. Erziehungsjahr in Anspruch nehmen? 2.)Bis wann müsste ich das dann bei meinem AG beantragen? 3.)Muss er zustimmen oder kann er auch nein sagen? Noch etwas: Mein Mann wird wahrscheinlich im nächsten Jahr eine Stelle bei einem neuen AG in etwa 300km Entfernung antreten. Wir machen uns Gedanken um einen Umzug dorthin. 4.)Nur mal angenommen ich würde dort Mitte nächsten Jahres auch einen neuen Arbeitsplatz finden, könnte ich dann einfach so aus dem 3. Erziehungjahr heraus bei meinem neuen AG anfangen? 5.)Darf ich mich überhaupt in dieser Zeit woanders bewerben oder muss ich meinen jetzigen AG um "Erlaubnis" fragen? 6.)Könnte ich während dem 3. Erziehg.jahr evtl. auf 400€ Basis bei einem anderen AG arbeiten, wenn mein jetztiger AG dem zustimmt? Das wären jetzt wirklich viele Fragen. Aber ich möchte einfach das beste aus meiner Situation machen. Ich habe Angst, dass ich gekündigt werde sobald die geplanten 2 Jahre Elternzeit um sind. Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mitglied inaktiv - 28.09.2007, 00:16



Antwort auf: Fragen zum 3. Erziehungsjahr

Hallo, Sie können das mit Frist 8 Wo. beantragen und brauchen keine Zustimmung vom AG. In der EZ können Sie sich bewerben und dann entweder mit Frist 3 Mo. zum Ende der EZ oder IN der EZ mit den vertraglichen / gesetzlichen Fristen kündigen. Sie können mit Zustimmung des AG bei einem anderen AG arbeiten. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.09.2007



Antwort auf: Fragen zum 3. Erziehungsjahr

Du kannst das dritte jahr noch nehmen. Frist sind 8 Wochen vor ende. 4. ja. musst allerdings deinen jetztigen Vertrag kündigen. 5. darfst du, musst nicht fragen. 6. ja

Mitglied inaktiv - 28.09.2007, 08:24



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