Frage: Fragen zu Umzug/ Kündigung

Hallo, mein Mann wechselt in einigen Monaten die Arbeitsstelle und wir ziehen von Hessen nach Baden-W.. Ich muss somit meine Teilzeitstelle kündigen, dazu habe ich einige Fragen: 1. Stimmt es das verlängerte Kündigungsfristen (durch langjährige Tätigkeiten/ Tarifverträge) nur für den Arbeitgeber gelten, auch wenn im Arbeitsvertrag steht, dass diese auch für den Arbeitnehmer gelten? Was passiert, wenn ich nicht "rechtzeitig" kündige aber umziehen muss (wg. Mann und Kindern)? 2. Wie ist das mit Arbeitslosengeld? Kann ich mich nach Ende der Kündigungsfrist einfach arbeitslos melden auch wenn ich mich noch nicht um eine neue Stelle am neuen Wohnort gekümmert habe? Das ist ja schwierig, denn ich muss ja erst wissen wo wir (genau) eine Wohnung finden, wie schnell mir Krippen-/ bzw. Kitaplatz zur Verfügung steht (Kinder sind nach Umzug 2 und 5 Jahre alt) und wie die Arbeitszeit meines Mannes aussehen wird. Außerdem kann ich ja nicht mehrmals zu Vorstellungsgesprächen "anreisen".

von strienzy am 15.08.2011, 09:37



Antwort auf: Fragen zu Umzug/ Kündigung

Hallo, 1. U.U. können sich vertraglich auch für den AN die Fristen verlängern 2. Sie können nach dem Umzug ArbGeld I beziehen, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.08.2011



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