Hallo Frau Bader, Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen, welche in 2 Monaten abläuft. Derzeit überlege ich, nach den 2 Jahren in TZ mit 50 % (ca. 20Std.) bei meinem AG zu arbeiten. Vor der Elternzeit habe ich Vollzeit gearbeitet. – Ist es in sinnvoll, die Elternzeit gleichzeitig um ein weiteres Jahr zu verlängern wegen Kündigungsschutz etc. ? – Falls ich während der TZ-Arbeit in Elternzeit feststelle, dass ich doch lieber noch nicht arbeiten möchte, kann ich diesen Schritt wieder rückgängig machen ? – Falls ich während der Elternzeit TZ arbeite, habe ich nach der EZ wieder Anspruch auf einen Vollzeit Job? – Ich bin bei meinem AG (1000 MA) im Aussendienst tätig. Kann er mich für eine TZ Stelle in den Innendienst versetzen(ca. 500 km von meinem Wohnort entfernt) ? Ganz herzlichen Dank für Ihre Antworten im voraus! LG
von mi1259 am 24.03.2013, 21:07