Hallo!
ET für unser Baby ist der 10.10.2018 (von diesem Datum gehe ich nun als Geburtsdatum für meine Frage aus). Mein Mann wird im 10. Lebensmonat Basiselterngeld beantragen und in diesem Monat Elternzeit nehmen. (Erster Elternzeit-Tag wäre dann MI, 10.07.2019 und sein erster Arbeitstag nach diesem Elterzeit-Abschnitt wäre MO, 12.08.2019, oder?) Verstehe ich richtig, dass dafür der Jahresurlaub 2019 nicht gekürzt wird?
Den zweiten Teil Elterngeld (dieses mal ElterngeldPlus) würde er im 22. und 23. Lebensmonat nehmen (ich nehme vom 3. bis 22. Lebensmonat ElterngeldPlus).
Das wäre dann der Zeitraum von FR, 10.07.2020 bis einschließlich DO, 10.09.2020, oder? Mein Mann könnte nun aber auch nur vom 17.07.2020 bis einschließlich 28.08.2020 Elternzeit nehmen, oder? Ihm würde aber der Verdienst während des ElterngeldPlus-Bezuges auf das ElterngeldPlus angerechnet werden? Der Jahresurlaub 2020 würde ebenfalls nicht gekürzt werden, oder?
Vielen herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort!!!
von
OktoberMini
am 19.09.2018, 10:22
Antwort auf:
Fragen zu Elternzeit/Elterngeld
Hallo,
Jeder Monat, den er nicht vollständig in Elternzeit sind, mindert seine Urlaubsansprüche nicht. Wichtig ist, dass Ihr Mann die Elternzeit bezogen auf den Tag der Geburt des Kindes, also in Lebensmonaten, nimmt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.09.2018
Antwort auf:
Fragen zu Elternzeit/Elterngeld
Elterngeld wird immer in Lebensmonaten gezahlt, also in deinem Fall vom 10. eines Monats bis zum 9. des nächsten.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der erste oder letzte Tag ein Werktag oder Wochenende ist, das solltest du ganz aus deiner Betrachtung entfernen. Rechne rein mit dem Datum 10. bis 9.
Wenn die Elternzeit abweichend vom 10. bis 9.-Rhythmus genommen wird, kommt es wie du schon sagtest zu Verrechnungen mit dem Gehalt (Vorsicht: Auch ein Wochenende generiert ein anteiliges Gehalt, das angerechnet wird, auch wenn dort tatsächlich nicht gearbeitet wird!).
von
Dojii
am 19.09.2018, 13:25
Antwort auf:
Fragen zu Elternzeit/Elterngeld
Vielen Dank für die Antworten!
Allerdings hätte ich noch eine Frage. Mein Mann kann jobtechnisch im zweiten Lebensjahr höchstens 6 Wochen als Elternzeit Daheim bleiben. Muss er dann trotzdem die 8 Wochen (2 komplette Lebensmonate) Elternzeit beantragen und mit seinem Arbeitgeber dann zusätzlich vereinbaren, dass er quasi 2 Wochen arbeitet und die restlichen 6 Wochen Daheim bleibt (so als Teilzeit-Vereinbarung) oder beantragt er dann einfach nur 6 Wochen Elternzeit beim Arbeitgeber während der 8 ElterngeldPlus-Wochen?
von
OktoberMini
am 22.09.2018, 09:46