Ich arbeite seit 1.1.wieder.
Am 27.2.habe ich endlich meinen Vertrag bekommen.
Einige Dinge wundern mich sehr
1.habe einen Arbeitsvetrag bekommen,wo meine Anschrift nicht drauf steht.
2.es heißt: Vertrag für kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer(Arbeitsverhälntnis)
ich arbeite in meinem Beruf dort 11h/Woche
3. Kündigungsfrist steht keine doch,ausser wie es in Probezeit geregelt ist(6 Monate und 2 WOchen Frist)und wie es mit ausserordentlicher Kündigung ist.
4.und es steht nicht drin ob befristet oder unbefristet.
von
wesch
am 08.03.2012, 13:24
Antwort auf:
Fragen wegen Vertrag
Hallo,
ich kann einen derartigen Vertrag auf die Ferne schwer bis gar nicht beurteilen.
Bei Dingen, die gesetzlich geregelt sind, wie die meisten der Kündigungsfrist, ist es nicht schlimm, wenn hierzu nicht im Vertrag steht. Auch wenn nicht über die Befristung geregelt ist, gilt, dass der Vertrag unbefristet geschlossen ist.
dass die Anschrift Feld ist nicht schlimm, wenn der Name korrekt angegeben ist.
Es ist aber schon widersprüchlich, wenn in dem Vertrag keine Befristung geregelt ist, der Vertrag aber als kurzfristig bezeichnet ist.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.03.2012
Antwort auf:
Fragen wegen Vertrag
Richtig...
von
wesch
am 09.03.2012, 10:42