Sehr geehrte Frau Bader, mein ersten Kind habe ich am 07.06.18 geboren, befinde mich in meiner für 2 Jahre beantragten Elternzeit und arbeite nicht. Ich bin wieder schwanger, ET ist der 22.08.20. Meine bisher beantrage Elternzeit endet am 06.06.20. Ich wäre dann also ab dem 11.07.20 für Kind 2 in Mutterschutz. Eine Wiederaufnahme meiner Arbeitstätigkeit für gut einen Monat halte ich nicht für sinnvoll und wollte deswegen meine Elternzeit einfach auf 3 Jahre verlängern. Habe ich dadurch Nachteile? Ich bin privatversichert. Bekomme ich vom Arbeitgeber in der Mutterschutzzeit wieder mein letztes Nettogehalt abzüglich der 13 Euro? Oder entfällt das, wenn ich in Elternzeit bin? Würde ich einen Arbeitgeberzuschuss für das Mutterschutzgeld bekommen, wenn ich mich nicht wieder in Elternzeit befände? Oder bekomme ich sowieso nichts, weil ich in der Zwischenzeit nicht gearbeitet habe? Erhalte ich von meiner PKV für die Mutterschutzzeit die Krankentagegeldversicherung? Ist es richtig, dass ich in meiner Konstellation das minimale Eltergeld von 300 Euro/Monat plus 75 Euro Geschwisterbonus erhalte? Herzlichen Dank, mit freundlichen Grüßen, micfisch