Frage: Frage

Liebe Frau Bader, Wie ist es ich habe ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen weil der Arbeitsplatz die Mutter und das Kind gefährdet.( da arbeite ich als Angestellte). Ich habe aber einen Maklerschein, dürfte ich nebe das Beschäftigungsverbot Wohnungen vermieten oder verkaufen? Ich darf nicht arbeiten,nicht weil es mir sehr schlecht geht,sondern wegen die Gefährdung beim Arbeitsplatz. Ich weiss nicht,wie es aussieht,ob das gehen würde?

von TinaTuna am 13.02.2013, 20:34



Antwort auf: Frage

Hallo, das geht. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.02.2013