Frage: Frage

Hallo Frau Bader, ich bin jetzt in der 11 Woche schwanger. Ich wohne noch bei meiner Mutti mit meiner kleinen Schwester (4 Jaher alt) in einer 3 Zimmer Wohnung. Meine Frage wäre ab wann kann ich aus meinem Elternhaus ausziehen? Geht das auch schon vor der Geburt? Hätte nämlich gern schon alles fertig bevor mein Kind auf die Welt kommt, und was für eine Wohnung steht mir zu (Größe usw.) Ich bedanke mich schon mal im vorraus bei Ihnen. MfG Madeleine

Mitglied inaktiv - 11.11.2011, 16:11



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Hallo, idR hat das Kind am Anfang noch keinen Anspruch auf ein eigenes Zimmer. Ob Sie deshalb unter 25 Anspruch auf eine eigene Wohnung haben, hängt ua auch davon ab, wieviel Unterhalt der KV zahlen kann Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.11.2011



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Hallo ausziehen kannst du immer,solange du die Wohnung finanzieren kannst ! Ich schätze mal das du wegen harte 4 fragst,da würde ich mal beim Amt nachfragen denn das ist von Stadt zu Stadt verschieden! Ich meine mal was vom 7 Ren Monat gelesen zu haben. Wie alt bist du wenn ich fragen darf?

von CKEL0410 am 11.11.2011, 18:32



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Ja genau meinte wie das ist mit Hartz4, da die Wohnung ja dann für uns viel viel zu klein ist, das ist sie ja jetzt schon. Ich bin jetzt 22 Jahre alt. Werde nächste Woche mal aufs Amt gehen und schauen was meine Bearbeiterin sagt, hoffe es kommt was positives raus :-)

Mitglied inaktiv - 11.11.2011, 18:54



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von peekaboo am 11.11.2011, 22:15



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Kein Geld, keine Ausbildung, keine Arbeit, aber schwanger werden, und dann: "Was steht mir zu? " - "Wer bezahlt mir meine Wohnung, den Unterhalt, Kleider, Essen, etc.etc."...

von Andrea6 am 11.11.2011, 23:34



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Hab eigentlich gedacht das man hier vernümpftige Antworten bekommt, nur mal nebenbei, ich habe meine ausbildung fertig, und war auch ein Jahr arbeiten, kann nix für wenn mein Chef mich kündigt da er mich nich mehr bezahlen konnte, man sollte schon bissl vorsichtig mit Aussagen umgehen. MfG

Mitglied inaktiv - 12.11.2011, 12:37



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War ja jetzt nicht explizit an Dich gerichtet, es kommt eben allgemein oft so rüber: man ist nicht in der Lage, für sich selber zu sorgen, geschweige denn für ein Kind - das sollen dann aber bitte "die anderen" machen. "Was steht mir zu" (Wohnung, Geld) ist eine der am häufigsten gestellten Fragen hier... In Deinem Fall ist ganz sicher zuerst einmal der Kindsvater in vollem Umfang Dir und dem Kind unterhaltspflichtig.

von Andrea6 am 12.11.2011, 13:49