Frage: Frage

hallo!! Habe mal eine frage wegen steuerklasse. zur zeit bin ich steuerklasse 3 mein ehemann klasse 5 zur zeit keine Arbeit ich gehe ab januar ins elterngeld würde ihn dann gerne steuerklasse 3 geben ich 5 wie ist das mit dem elterngeldhab ich dann verluste oder hat die steuerklasse nichts mit elterngeld zu tun? danke

Mitglied inaktiv - 15.11.2009, 19:55



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Hallo, STEUERBERATERFORUM! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.11.2009



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wie sieht das erbrechtlich aus wenn der vater stirbt ,aber kein testament hinterlässt. er hinterläßt eine ehefrau mit 2 erwachsenen kindern ,hat aber aus erster ehe auch noch 2 leibliche kinder ,die jeglichen kontakt abgebrochen hatten?hätter diese anspruch?

Mitglied inaktiv - 15.11.2009, 20:08



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Wenn Du die Steuerklasse ändern willst solltest Du das erst nach dem Mutterschutz tun, da sich die Höhe des Elterngeldes nach dem Nettogehalt vor der Elternzeit richtet. Solange Dein Mann keine Arbeit hat und Du wegen Elternzeit nicht arbeitest ist es doch aber egal, wer welche Steuerklasse hat...

Mitglied inaktiv - 15.11.2009, 22:52