Frage: ??????Frage????????

Hallo Frau Bader, ich weiß zwar nicht ob diese Frage hier nun zum RuB gehört aber ich versuche es einfach mal. Ich habe eine kleine Schwester (wird im Juni 18) welche das Downsyndrom hat. Seit Ihrem 3. Lebensjahr wird sie unter der WOche von der Örtlichen Lebenshilfe betreut. Meine Mutter holte sie Anfangs wöchentlich nun nur noch 14 tägig zu sich nach Hause. Sie besucht die Schule bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres und soll dann in einen der verschiedenen Arbeitsbereiche der Lebenshilfe eingegliedert werden, vorraussichtlich die Wäscherei, wo sie auch jetzt in den Ferien schon immer mal mit rein schnuppert. Sie fühlt sich dort sehr wohl hat ihre Freunde und vertrauten Betreuer. Nun ist meine Mutter in einen anderen Landkreis gezogen und meine Kleine Schwester soll nach dem Schulabschluß in die dortige Lebenshilfe wechseln da wohl jeder Landkreis seine eigene Lebenshilfe hat. Ich finde das furchtbar, dort kennt sie Niemanden, hat keine Freunde und vor allem ist sie ja im Moment verliebt. Meine große Schwester und ich machen uns nun seither Gedanken ob man dem Mädel das irgendwie ersparen kann, da es ja meiner Mutter allen Anschein nach egal ist. Was könnten wir also tun, damit sie weiter zu ihrem alten Landkreis zählt und hier bleiben kann? Ach ja meine Mutter hat das alleinige Sorgerecht! Wäre toll wenn sie uns helfen könnten! Danke! LG Sandy

Mitglied inaktiv - 17.05.2005, 13:23



Antwort auf: ??????Frage????????

Hallo, Problem ist, dass der Landkreis entscheidend ist, wo der Sorgeberechtigte wohnt. Das ganze klappt nur, wenn sich die beiden Landkreise unbürokratische einigen-Problem ist (wie immer) die Finanzierung. Das wird dem entgegenstehen-ich mache Ihnen da wenig Hoffnung. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.05.2005