Frage: frage

guten tag, ich bin verheiratet und habe ein kind von 7 jahren. mein mann und ich sind getrennt, leben aber weiterhin zusammen und wollen uns auch nicht scheiden lassen. jetzt bin ich in der 8.woche schwanger von einem ons, der erzeuger weiß das auch. er bezweifelt aber das es seins ist. ich habe mich noch nicht entschieden das kind zu bekommen oder nicht. wie kann ich den erzeuger dazu bringen, die vaterschaft anzuerkennen (gerichtlich?) und für den fall das ich mich gegen das kind entscheide, wer trägt die kosten für die abtreibung bzw wo kann ich erfahren wie die einkommensgrenzen für die kostenübernahme der kk für den abbruch sind? danke

Mitglied inaktiv - 18.04.2005, 13:54



Antwort auf: frage

Hallo, erst einmal zählt der Ehemann als Vater. Es muss ausdrücklich festgestellt werden, dass es nicht so ist (Anerkennung von beiden/ Test). Bis das geklärt ist, tragen Sie alle Kosten. Bitte: es gibt so viele Paare, die gerne ein Kind hätten und keins bekommen. Wenn Sie den Mut und die Kraft haben: tragen Sie es aus und geben es frei. Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.04.2005



Antwort auf: frage

Die Vaterschaft kann ja erst nach der Geburt nachgewiesen werden. Wende dich ans Jugendamt die werden dann nach der Geburt alles Nötige veranlassen und im Notfall einen Vaterschaftstest anordnen. Die Einkommensgrenze kannst du sicher bei deiner Krankenkasse erfragen. Geht auch telefonisch dann ist es für dich vielleicht leichter. Viel Glück!

Mitglied inaktiv - 18.04.2005, 15:33