Frage: Frage zur "Zwischenzeit"

Hallo, angenommen ich wäre bis Mitte August im Erziehungsurlaub und müsste dann wieder arbeiten gehen. Aber ich wäre nochmal schwanger und der Mutteschutz würde erst im November beginnen. Wenn ich für diese Zeit (Mitte August - Anfang November in der ich eigentlich arbeiten müsste), ein Berufsverbot von meinem Arzt bekomme; wie ist das dann in dieser Zeit mit dem Gehalt? Bekomme ich das voll ausgezahlt? Ich frage dies nicht weil das bei mir tatsächlich zutrifft, sondern weil es mich einfach interessiert wie das dann geregelt ist! Ich hab es leider ein wenig kompliziert ausgedrückt aber ich hoffe Sie verstehen was ich meine. Danke und liebe Grüße Conny

Mitglied inaktiv - 16.01.2009, 09:14



Antwort auf: Frage zur "Zwischenzeit"

Hallo, ja, würden Sie Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.01.2009