Frage zur Verteilung der Elternzeit und Verdienst bei Teilzeitbeschäftigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frage zur Verteilung der Elternzeit und Verdienst bei Teilzeitbeschäftigung

Guten Tag Frau Bader, Ich erwarte gerade mein 2. Kind, das im August 2018 geboren wird. Ich möchte gerne meine Elternzeit wie folgt aufteilen, weiß aber nicht, ob es so möglich ist. 1.-6. Lebensmonat Basiselterngeld ca.1100€ 7.-12. Monat Elterngeld Plus ohne Zuverdienst mit halben Basiseltetngeld 13.-18.Lebensmonat Elterngeld Plus mit Zuverdienst.halbes Basiseltetngeld plus Verdienst. Wäre dies so möglich und dürfte mein Kind dann ab dem 13. Lebensmonat in die Kita, auch wenn Eltengeld bezogen wird? Oder fällt dann das Elterngeld weg, wenn ich nicht selbst betreue. Weil ich immer etwas davon lese, dass man es selbst betreuen muss, was aber bei einer Teilzeitbeschäftigung ja schwer zu machen wäre. Ich dürfte ja während der Elternzeit 15-30 Wochenstunden arbeiten und dabei nur 50% des Basiseltetngeldes verdienen, sonst wird’s verrechnet. Wäre es auch möglich weniger als 15 Stunden zu arbeiten, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist, da ich mit 15 Stunden auf jeden Fall über über 550€ (Hälftiges Badiseltetngeld) kommen würde. Oder wäre auch ein Minijob bei meinem Arbeitgebet möglich? Noch eine letzte Frage: Meine große Tochter(5) besucht die Kita. Muss man dort Bescheid geben, dass man in Elternzeit ist und wird dann ggf. der Betreungsumfang gekürzt? Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt . Vielen Dank, über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!

von Bran am 27.04.2018, 08:52



Antwort auf: Frage zur Verteilung der Elternzeit und Verdienst bei Teilzeitbeschäftigung

Hallo, das geht alles. Aber auch das EG Plus wird angerechnet-nur weniger. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.04.2018



Antwort auf: Frage zur Verteilung der Elternzeit und Verdienst bei Teilzeitbeschäftigung

https://www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner/rechner.xhtml?cid=2 Bitte schön, da kannst Du alles planen und der gibt Dir an, ob es valide ist ;) Klingt ansonsten für mich korrekt, da du 12 Monate BE insgesamt "verbrauchst". Allerdings würde ich Dir raten, es anders zu machen, da Du so EG verschwendest. Nimm 12 Monate Basiselterngeld, in denen Du tatsächlich Zuhause bist und dann machst Du noch mal 6 Monate EZ OHNE Elterngeld, in der Du TZ arbeitest. Macht Dein Mann EZ? Wenn ja wann? Es gibt noch die Partnerschaftsmonate, die an den letzten Bezugsmonat von EG eines der Ehepartners anschließen müssen (es muss von Geburt an ununterbrochen EG an irgendjemanden gezahlt worden sein. Falls Dein Mann auch für 4 MOnate auf 30h parallel reduzieren kann, könntet ihr die noch verplanen. In denen bekommt ihr dann beide 4 zusätzliche Monate EG Plus. Schau's Dir im Rechner oben verlinkt an. Da kannst Du auch potentielles TZ-Gehalt eingeben und bekommst gesagt, wie viel EG Du damit bekommst. Der Besuch einer KiTa wirkt sich ansonsten nicht aufs EG aus. Ob Deiner Großen die Betreuungszeit gekürzt wird, hängt davon ab, wie lange sie derzeit geht und was die Gemeinde dazu sagt. Bei uns ist das z.B. egal, in anderen Gemeinden wird die Betreuungszeit dann auf einen halben Tag reduziert. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 27.04.2018, 09:03



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