Hallo Frau Bader, ich würde gern wissen, ob es stimmt, dass man nur einmal (im Leben?) Prozesskostenhilfe beantragen kann. Es geht um die zweite Scheidung eines Freundes, der vor Jahren im Rahmen der 1. Scheidung PKH bekam - allerdings in der Form, dass er zwar die gesamten Kosten (oder einen Großteil, genau weiß er es nicht mehr) tragen musste, aber monatlich abstottern konnte. Nun steht die 2. Scheidung (leider) an. Kann er wieder PKH beantragen oder geht das generell nicht? Die Kosten der 1. Scheidung sind schon lange abgezahlt, da ist nichts offen. Er würde sich eine Scheidung, die er voll und sofort bezahlen müsste, nicht leisten können, das Abzahlen über die PKH mit einem monatlichen Betrag ist eher möglich. Ich freue mich auf Ihre Antwort! Gruß, Mucki+Ninchen
Mitglied inaktiv - 04.05.2010, 20:02