Hallo Frau Bader,
ich bin gesetzlich versichert, mein Partner (nicht verheiratet) ist privat krankenversichert. Unser Kleiner ist bei mir familienversichert. Wir leben zusammen in einem Haushalt, aber ich habe alleiniges Sorgerecht. Unser Sohn geht seit Sept. in den Kiga und ist schon zum 2. Mal krank. Wie ist es in diesem Fall mit dem Kinderkrankengeld geregelt?
Bekomme ich nur die 10 Tage von meiner KK oder gibt es möglicherweise in solchen Fällen eine Ausnahmeregelung von der wir nichts wissen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
Gruss Kathrin39
Mitglied inaktiv - 24.10.2010, 15:35
Antwort auf:
Frage zur Pflege eines erkranktens Kindes?
Hallo,
nein, da er privat versichert ist
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.10.2010
Antwort auf:
Frage zur Pflege eines erkranktens Kindes?
Hallo,
da das Kind bei Dir in der GKV ist, bekommst nur Du die 10 Tage pro Jahr.
Weitere Ansprüche gibt es nicht, da der vater keine 10 Tage hat und sie Dir damit nicht übertragen kann.
Ausnahme: Ob die GKV Dich als "alleinerziehend" ansieht...weiß ich nicht, musst Du bei Deiner GKV (immer schriftlich!) klären.
... ob das Dein AG aber so lustig findet, wenn Du wg. dem Kind bis zu 20 Arbeitstage pro Jahr fehlst...*zweifel*
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 24.10.2010, 16:50