Weiß nicht, ob es so heißt! Hallo Frau Bader, weiß nicht, ob ich richitg bin hier, aber ich habe folgende Frage: Mein Schwiegervater ist krank und es sieht über kurz oder lang nicht gut aus! Nun lebt seine Lebensgefährtin mit im Haus! Wenn nun die Krankheit nicht heilbar ist, was für Rechte hat seine Freundin? Kann sie im Haus bleiben oder kann mein Schwager, der das Haus mal bekommen soll, darauf bestehen, das sie geht? Gibt es da auch ein Einsitzrecht? Danke für Antwort! lg dadi76
Mitglied inaktiv - 23.07.2007, 22:14