Frage: Frage zur Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich bekomme im Dezember mein erstes Baby. Nun ist die Frage ob ich die Elternzeit 1 oder 2 Jahre beim Arbeitgeber beantrage. Ich hatte ein persönliches Gespräch mit meinem Chef, der meinte ich könne erstmal ein Jahr zu hause bleiben und dann im ersten Jahr auch auf 2 Jahre die Elternzeit verlängern. Da ich noch nicht sicher bin, ob ich nach einem Jahr schon wieder arbeiten gehen kann/ möchte. Doch finanziell nicht weiss ob ich 2 Jahre zu hause bleiben kann. Wenn ich nun beim Arbeitgeber die Elternzeit auf 1 Jahr schriftlich beantrage, und mir der Arbeitgeber schriftlich die Option auf Verlängerung der 2 Jahre zukommen lässt, ist dies dann rechtens und auch wirksam? Ist der Arbeitgeber dann nach einem Jahr verpflichtet, die Elternzeit zu verlängern? Was ist wenn in einem Jahr ein anderer Chef da ist, gilt dann immer noch die selbe Vereinbarung?

von Lisa Hafendörfer am 13.11.2016, 10:26



Antwort auf: Frage zur Elternzeit

Hallo, es besteht nur ein Anspruch auf Verlängerung, wenn man mind 2 Jahre EZ genommen hat. Wenn der Ag es Ihnen aber schriftlich erlaubt, ist es doch ok. Da Sie aber sicher nicht VZ arbeiten werden, ist es besser, gleich 2 Jahre zu nehmen u dann TZ in EZ zu arbeiten Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.11.2016



Antwort auf: Frage zur Elternzeit

Nein, er ist eben nicht verpflichtete die EZ zu verlängern. Man muss sich eben auf 2 Jahre festlegen. Mein Vorschlage wäre, melde 2 Jahre an und sage dazu, das Du ein Jahr daheim bleibst und im 2ten nach Absprache in Teilzeit innerhalb der EZ vor hast zu arbeiten. genaueres würde man dann zeitnah besprechen. Das Du nach einem Jahr - selbst wenn du wieder arbeiten musst - direkt mit Vollzeit einsteigst ist eh am unwahrscheinlichsten. So hälst du dir die Ez für zwei Jahre und die Option evtl vorher in Teilzeit wieder zu kommen wenn es Finanziell eng wird. Notfalls, wen Dein AG nichts hat, kannst Du dann auch mit seiner Zustimmung in Teilzeit/Minijob woanders arbeiten. Und bei Bedarf dann auch ohne seine Zustimmung das 3te Jahr dran hängen. erst nach dessen Ende müsstest Du dir dann sicher sein ob Du länger in Teilzeit bleiben willst oder wieder Vollzeit arbeiten willst. Und füge am besten feste Daten ein, keine schwammige Sätze wie ich nehme 2 Jahre. Da entstehen dann regelmäßig Mißverständnisse weil einige von 2 Jahren ab Geburt ausgehen, andere von 2 Jahren nach Mutterschutz.

Mitglied inaktiv - 13.11.2016, 10:38



Antwort auf: Frage zur Elternzeit

Vielen Dank Danyshope, hast mir schon ein wenig weitergeholfen. Wie meinst du das mit den genauen Daten, kannst du mir ein Beispiel nennen. Eine Frage hätte ich dann noch, ist es dann für mein Vorhaben sinnvoller dass Elterngeld für das eine Jahr zu beziehen oder auf zwei Jahre splitten?

von Lisa Hafendörfer am 13.11.2016, 10:48



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Urlaubsanspruch nach Elternzeit (VZ/TZ Wechsel)

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ und werde im Herbst mit TZ in EZ wieder starten. Ich habe noch recht viel Resturlaub (ca. 20 Tage), den ich in Vollzeit erwirtschaftet habe und dann nach und nach in Anspurch nehmen möchte. Ich lese hierzu verschiedenes und hoffe Sie können aufklären: - Habe ich einen Anspruch auf analoges VZ-Gehalt fü...


Wiedereinstieg nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader,    2020 bin ich in Elternzeit mit dem ersten Kind gegangen habe die Elternzeit zuerst auf 1 Jahr gegeben habe diese dann verlängert bis zum Tag als ich mit dem zweiten Kind in Mutterschutz bin. Habe in der elternzeit nach einem Jahr schon einen Minijob beim arbeitgeber gemacht.    Hatte bei Kind zwei, zwei Jahr...


Bürgergeld, Elternzeit, Kitaplatz

Hallo Frau Bader, kurz zu meiner Situation, ich bin alleinerziehend, habe zwei Kinder, 23 Monate und 11 Jahre, beziehe aktuell Bürgergeld und noch Elterngeld (2 Jahre). Nun rief mich heute das Jobcenter an und fragte ob ich einen Kitaplatz habe. Diesen habe ich, seit Februar diesen Jahres. Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass ich mich hätte arb...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...


Frage Urlaub Elternzeit

Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war?  Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem...


Frage Urlaub Elternzeit

Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war?  Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem...


Elternzeit

Guten Tag.  Ich bin ein bisschen verwirrt zweck Elternzeit. Mein Sohn kam per KS am 19.3.24 zur Welt ( errechnetenr geb. Termin wäre der 18.04.24 gewesen). Mein mutterschutz verlängert sich somit nach hinten bis zum 14.6.24 . Im Anschluss möchte ich dann komplette 2 Jahre also 24monate elternzeit nehmen ,sprich bis zum 18.5.26 .und nicht bis...


Ablehnung teilzeit in elternzeit 9

Guten Tag    Ich arbeite in einem großen Konzern und hatte vor Geburt meiner zwillinge mit meinem Chef abgemacht in teilzeit diesen Sommer zurück zukommen. Elternzeit geht bis Mai 26. Mein schriftlicher Antrag auf teilzeit in elternzeit mit 25h wöchentlich wurde nun betriebsbedingt abgelehnt. Ich bin mit dem BR dran. Könnte mir auch eine ...


Befristeter Arbeitsvertrag läuft in der Elternzeit aus

Guten Tag,  Mein Arbeitsvertrag endet in meiner Elternzeit da ist meine Tochter knapp 14 Monate alt. Ich habe Elterngeld für 22 Monate beantragt. Wird dieses dann weiterhin gezahlt? Bin ich in dieser Zeit krankenversichert?    vielen Dank.   


Kündigung zum Ende der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich mein Arbeitsverhältnis zum Ende meiner Elternzeit kündigen möchte, beträgt die Kündigungsfrist ja grundsätzlich 3 Monate. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und wenn ich regulär (also nicht zum Ende der Elternzeit) kündigen würde, wäre meine Kündigungsfrist deutlich länger, da ich schon über 10 Jahre in dieser ...