Frage zur Elternzeit bzw. Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frage zur Elternzeit bzw. Beschäftigungsverbot

Hallo, meine Fragen: Ich bin gerade ganz frisch Schwanger und bin in Elternzeit, eigentlich noch bis Oktober2016. Jetzt bin ich ja aber Schwanger und weiß das ich die Elternzeit vorzeitig beenden kann. Aber wie geht es dann weiter? Kann mein Arbeitgeber mich wieder ins BErufsverbot schicken? In der Schwangerschaft mit meiner Tochter war ich auch gleich von beginn im Berufsverbot, da es komplikationen gab. Oder kann es sein, dass mein Arbeitgeber sagt ich muss Arbeiten? Kann ich auf ein Berufsverbot bestehen? Wäre Finanziell doch schon eine große erleichterung wegen dem Mutterschutz und Elterngeld. Vielen Dank schonmal im vorraus

von candy1988 am 14.04.2015, 13:25



Antwort auf: Frage zur Elternzeit bzw. Beschäftigungsverbot

Hallo, Sie können am Tag vor Beginn des Mutterschutzes die erste EZ beenden - nicht eher. Das Problem des BVs stellt sich also gar nicht. Sie bekommen dann das vollen MG und eben EG (nur den Mindestbetrag v 300 € + Geschwisterbonus). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.04.2015



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