Hallo Frau Bader,
mein Freund würde gern ab der Geburt des Kindes (Voraussichtlich am 14.06.) auch in Elternzeit gehen.
Jetzt haben wir eine wichtige Frage zum Kündigungsschutz.
Kann er jetzt beim AG die Elternzeit beantragen und wenn ja, muss dieser dem zustimmen oder hat der Kindsvater das Recht unabhängig von der Meinung des AG in Elternzeit zu gehen? Ab wann zählt der Kündigungsschutz? Ab bzw bis wann muss er Elternzeit angeben?
Es sind ja jetzt voraussichtlich noch 6 Wochen bis zur Geburt.
von
Janine1991
am 04.05.2020, 19:43
Antwort auf:
Frage zur Elternzeit Vater
Hallo,
er kann mit Frist 7 Wochen Ez beantragen (eigentlich: mitteilen).
Weil der Geburtstermin ja ungewiss ist, kann er schreiben "ab Geburt, voraussichtlich...".
Der AG hat keinerlei Rechte diesbezüglich, Kündigungsschutz hat er ab 8 Wochen vor beginn der EZ.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.05.2020
Antwort auf:
Frage zur Elternzeit Vater
Spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Termin muss die EZ eingereicht werden - der AG kann nicht ablehnen.
Bei EZ zwischen dem 3. und 8. LJ beträgt die Frist 13 Wochen.
von
cube
am 04.05.2020, 20:06
Antwort auf:
Frage zur Elternzeit Vater
problem ist, dass ihr innerhalb der frist seid. heißt, er kann NICHT ab dem tag der geburt EZ machen. sondern 7 Wochen NACH Mitteilung.
von
mellomania
am 04.05.2020, 20:47