Sehr geehrte Frau Bader, zur Zeit befinde ich mich im Mutterschutz und mein Baby müsste diese Woche auf die Welt kommen. Ich möchte gern bis August 2012 ausschließlich für mein Baby dasein und nicht arbeiten. Ab September 2012 würde ich mit 30 Wochenstunden wieder in meinem Beruf einsteigen wollen (bei meinem derzeitigen AG). Ich habe einen unbefristeten Vollzeit-Arbeitsvertrag bei einem großen Unternehmen mit mehreren hunderten Mitarbeitern. Meine Frage: Beantrage ich bei meinem Arbeitgeber Elternzeit bis Ende August 2012 und spreche mit dem AG eine anschließende voraussichtliche Arbeitszeit von 30 Wochenstunden ab oder ist es zulässig beim AG gleich für 2 (bzw. 3) Jahre Elternzeit zu beantragen und gleichzeitig ab September 2012 eine Arbeitszeit von 30 Wochenstunden bis Ende der beantragten Elternzeit festzulegen ? Vielen Dank und viele Grüße!
Mitglied inaktiv - 07.06.2011, 00:20