Hallo Frau Bader,
ich werde in wenigen Tagen Vater und habe bei meinem AG 2 Monate Elternzeit beantragt, wovon der erste ab Geburt und der Zweite im Sommer stattfinden soll. Nach der Geburt werde ich dann den ofiziellen Antrag stellen.
Nun habe ich evtl. die Chance ab 1.7. einen neuen Job anzutreten. Kann ich dann noch auf den zweiten Monat Elternzeit verzichten?
Bestünde die Chance mit meinem neuen AG einen anderen Zeitpunkt für die Elternzeit zu vereinbaren? Wenn ja, wäre der zweite Monat dann innerhalb der drei Jahre möglich? Kann der neue AG mir die Möglichkeit den zweiten Monat zu nehmen komplett verwehren?
Viele Grüße und vielen Dank vorab.
von
Iseldil
am 10.02.2016, 21:08
Antwort auf:
Frage zur Elternzeit Partnermonate und Jobwechsel
Hallo,
Ihr Problem ist grundsätzlich erst einmal, dass die beiden Monate Elternzeit, in denen die Eltern Geld bekommen möchten, in den ersten 14 Lebensmonaten genommen werden müssen.
ein Anspruch gegenüber dem neuen Arbeitgeber besteht möglicherweise schon, ist aber sicherlich schwerlich umsetzbar, wenn man neu angesetzt hat und der Arbeitgeber nicht dahinter steht.
Wenn der zweite Monat nicht genommen wird, muss der erste Monat zurückgezahlt werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.02.2016
Antwort auf:
Frage zur Elternzeit Partnermonate und Jobwechsel
Wenn Du den ersten Monat nimmst, den zweiten aber nicht, dann müsst ihr das Elterngeld was Du im ersten Monat bekommen hast wieder zurückzahlen. Man muss mindestens 2 volle Monate nehmen um Elterngeld überhaupt zu bekommen. Und das bis zum 14ten Lebensmonat des Kindes und nur für volle Lebensmonate (nicht Kalendermonate).
Nimmst Du nur Elternzeit, ohne auch Elterngeld zu beziehen, dann ist es egal. Elternzeit ist die Absicherung des Jobs, Elterngeld der finanzielle Bereich. Elternzeit selbst kannst Du bis zum 3ten Lebensjahr nehmen, wie Du magst (komplett daheim oder Teilzeit bis zu 30 Std die Woche) und tageweise wie du magst. Nur die 7 Wochen Frist zur Anmeldung muss gewahrt werden. Und du darfst nur eine bestimmte Zahl an Änderungen haben.
Mein Rat, wenn Du eh sicher beim alten Arbeitgeber aufhörst, würde ich die Elternzeit in der Du auch Elterngeld beziehen willst beim jetzigen Arbeitgeber machen. Kaum ein Arbeitgeber sieht es gerne wenn jemand gleich nach Jobstart wieder in Elternzeit entschwindet. Zumal du nach der Elternzeit keinen Kündigungsschutz mehr hast.
Und nein, dein neuer Arbeitgeber wäre nicht an mögliche Elternzeitplanungen gebunden welche du mit deinem jetzigen triffst, Du müsstest beim neuen eine neue Meldung machen.
Mitglied inaktiv - 10.02.2016, 21:23