Frage zur Berechnung des Urlaubsanspruchs

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frage zur Berechnung des Urlaubsanspruchs

Sehr geehrte Frau Bader, ich war von 29.9.2014 bis einschließlich 1.1.2015 im Mutterschutz. Vom 2.1.2015 bis 19.10.2015 lief meine Elternzeit, ab 20.10.2015 werde ich wieder Teilzeit (an 5 Tagen die Woche) bei meinem bisherigen Arbeitgeber arbeiten. Laut Arbeitsvertrag stehen mir 29 Urlaubstage pro Jahr zu. Wie berechne ich meinen restlichen Urlaubsanspruch, und wie lange kann ich möglicherweise bestehenden alten Urlaub aus 2014 noch nehmen? Ich habe in 2014 nur 21 Tage genommen (anteilig für die Monate Jan - Sept), weil ich - vermutlich fälschlich? - davon ausgegangen bin, dass mir danach kein Urlaub mehr zusteht... Wird eigentlich bei Bruchteilen von Urlaubstagen zugunsten des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers gerundet? Oder gibt es z.B. halbe oder noch krummere Urlaubstage? Vielen Dank für Ihre Auskunft!

von Mausejule99 am 17.10.2015, 17:44



Antwort auf: Frage zur Berechnung des Urlaubsanspruchs

Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.10.2015



Antwort auf: Frage zur Berechnung des Urlaubsanspruchs

Hallo Frau Bader, vielen Dank für die Antwort, die ich aber teils nicht ganz versteht (babybedingte Matschbirne, bitte entschuldigen Sie!). Noch einmal ganz konkret: Wieviel Urlaubstage stehen mir für 2015 zu? Mein Mutterschutz lief bis einschließlich 1.1.2015, seit heute (20.10.) arbeite ich wieder. Darf mein Arbeitgeber nur für volle Kalendermonate der Elternzeit anteilig je 1/12 kürzen (also für die Monate Febr bis Sept 2015), oder stehen mir nur für voll gearbeitete Monate Urlaubsansprüche zu (also Nov + Dez 2015)?

von Mausejule99 am 20.10.2015, 12:22



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