Hallo Fr. Bader, der Vater meines Kindes war selbstständig und arbeitet seit einem Jahr nicht mehr, da er genügend Geld hat um davon zu Leben. Da er ja nun ausser Zinseinkünften kein Einkommen mehr hat, zahlt er sehr wenig Unterhalt. Wird zur Berechnung des Unterhaltes nur das Einkommen oder auch das Vermögen berücksichtigt? Vielen Dank im vorraus MFG Claudia
Mitglied inaktiv - 16.10.2001, 21:59