Frage zum neuen Raucherschutzgesetz?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frage zum neuen Raucherschutzgesetz?

Ich (14.SSW) hatte Sie schon einmal angeschrieben bezügl. Rauchen am Arbeitsplatz. Am 19.04.07 ist ja meine Elternzeit zu Ende und da muss ich dann für vier Monate arbeiten gehen. Ich arbeite in einem Büro (umgebaute 3ZKB), Dienstleistungsunternehmen, wo wir auch Kundenverkehr haben. Da ich ja absolut gegen das Rauchen eingestellt bin, habe ich sowie so schon Bauchschmerzen wegen den Diskussionen mit den Mitarbeitern. Aber besagt das neue Raucherschutzgesetzt ab dem 1.4.07 (wo kann ich etwas zum neuen Raucherschutzgesetz nachlesen) nicht sowie so, dass in Einrichtungen, wo Kundenverkehr stattfindet, dass dort ab dem 1.4.07 ein generelles Rauchverbot besteht? Wo kann ich dieses notfalls einklagen, falls meinen Vorgesetzten (selber Raucher) dieses nicht interessiert? Mir ist es egal, mich mit denen anzulegen, da ich nach den vier Monaten in der Firma nie wieder arbeiten gehe. Vielen Dank für IHre HIlfe!

Mitglied inaktiv - 28.03.2007, 11:25



Antwort auf: Frage zum neuen Raucherschutzgesetz?

Hallo, sorry, ich kann hier (bin in Italien) nicht auf meine Kommentare zurückgreifen. Ich würde mich auf jeden Fall an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Die müssen Ihnen helfen. Und, wie gesagt, Ihnen steht Schutz zu! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.04.2007