Ich (14.SSW) hatte Sie schon einmal angeschrieben bezügl. Rauchen am Arbeitsplatz. Am 19.04.07 ist ja meine Elternzeit zu Ende und da muss ich dann für vier Monate arbeiten gehen. Ich arbeite in einem Büro (umgebaute 3ZKB), Dienstleistungsunternehmen, wo wir auch Kundenverkehr haben. Da ich ja absolut gegen das Rauchen eingestellt bin, habe ich sowie so schon Bauchschmerzen wegen den Diskussionen mit den Mitarbeitern. Aber besagt das neue Raucherschutzgesetzt ab dem 1.4.07 (wo kann ich etwas zum neuen Raucherschutzgesetz nachlesen) nicht sowie so, dass in Einrichtungen, wo Kundenverkehr stattfindet, dass dort ab dem 1.4.07 ein generelles Rauchverbot besteht? Wo kann ich dieses notfalls einklagen, falls meinen Vorgesetzten (selber Raucher) dieses nicht interessiert? Mir ist es egal, mich mit denen anzulegen, da ich nach den vier Monaten in der Firma nie wieder arbeiten gehe. Vielen Dank für IHre HIlfe!
Mitglied inaktiv - 28.03.2007, 11:25