Frage: Frage zum finanziellen

guten tag weiß nicht ob die Frage hier richtig gestellt ist. wenn mein mann arbeitet und meine Elternzeit endet, kann ich dann Arbeitslosengeld oder Hartz 4 beantragen? Ich bin jetzt noch selbständig in der kindertagespflege. Möchte aber mehr als ein jahr aussetzen. Mein mann wird aber nur rund 1300euro verdienen und wir wären dann zu fünft. vielen dank amy

Mitglied inaktiv - 10.09.2008, 15:23



Antwort auf: Frage zum finanziellen

Hallo, als Arbeitnehmer kann man Elternzeit nehmen, nicht jedoch als Selbstständige. Da Sie als Selbstständige nicht in die Arbeitslosenkasse eingezahlt haben, können Sie auch nur Hartz IV/ Arbeitslosengeld II beantragen, wenn Ihr Mann nicht zuviel verdient Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.09.2008