liebe frau bader
ich habe gerade den elterngeldantrag vorliegen.dort steht auszufüllen sind
elternteil 1 elternteil2
ich bin von dem vater des kindes getrennt und beantrage das elterngeld alleine.muss er das trotzdem ausfüllen?
reichen meine 12 letzten lohnabrechnungen oder muss er seine auch vorlegen obwohl das kind bei mir leben wird und ich das elterngeld alleine bekommen werde???
lg und danke schon mal
von
mel-2013
am 10.06.2013, 17:56
Antwort auf:
frage zum elterngeldantrag
Hallo,
Alleinerziehende müssen nur für Elternteil 1 ausfüllen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.06.2013
Antwort auf:
frage zum elterngeldantrag
Hi,
du musst soviel ich informiert bin nur deine angaben machen, da du ja alleinerziehend bist. und das kreuzt du ja auch auf der nächsten seite án. dort wo es um die beantragungszeit der Monate geht da du ja 14 bekommst. (wegen alleinerziehend)
und ja die letzten zwölf Bescheinigungen von dir.
lg
von
Jailine
am 12.06.2013, 09:25
Antwort auf:
frage zum elterngeldantrag
danke
von
mel-2013
am 13.06.2013, 18:16