Frage: Frage zum Unterhaltsverzicht

Hallo Frau Bader, die Situation ist diese: Ich habe einen Sohn aus 1. Ehe, bin wieder verheiratet und mein Mann und ich erwarten nun unser 2. gemeinsames Kind. Einkommen habe ich nur wenig, da mein kleiner Sohn erst 2 ist und ich zu Hause bin. Mein Großer (fast 9) möchte nun ab Sommer zu seinem Papa ziehen. Der wird aufgrund unserer Situation auf den Unterhalt verzichten. Er und seine Freundin arbeiten voll und sie haben halt auch keine eigenen Kinder, stehen also finanziell weitaus günstiger da als wir. Kann man nun so einen Unterhaltsverzicht selbst aufsetzen oder muss das immer ein Notar machen? Und ist das überhaupt rechtsgültig? Ich habe nun schon mehrfach gelesen, dass ein z.B. 16 Jähriger im Nachhinein noch auf Unterhalt klagen kann, oder das ein Elternteil eben nicht für das Kind den Unterhalt ablehnen darf. Ich bin gespannt auf Ihre Auskunft, Viele Grüße, Risa

Mitglied inaktiv - 22.06.2002, 22:09



Antwort auf: Frage zum Unterhaltsverzicht

Liebe Risa, der Sohn will zum Vater ziehen, dieser zahlt bis jetzt Unterhalt? Wenn er beim Unterhaltsberechtigten wohnt, entfällt doch Anspruch? Er ernährt ihn dann doch selber. Oder habe ich etwas falsch verstanden? Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.06.2002