Frage zum Umgangsrecht und Unterhalt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frage zum Umgangsrecht und Unterhalt

ich habe mal eine frage zum umgangsrecht, unterhalt und mehrbedarf. bisher hat der vater meiner tochter in seiner eigenen wohnung gelebt, hat allerdings die meiste zeit bei uns verbracht. da ich im erziehungsurlaub bin und kein einkommen habe, bekomme ich momentan zum kindergeld sozialhilfe + unterhalt vom sozialamt, da der vater nicht zahlen kann, weil er noch studiert. nun ist der vater aber so, dass er sich meldet und nicht meldet, wann er gerade lustig ist. er hat irgendwie keine lust mehr auf seine tochter und hat sich jetzt einfach mal wieder 6 wochen nach einem streit nicht gemeldet. ich habe jetzt für mich beschlossen, diese beziehung zu beenden, da ich so eine unzuverlässige person weder als vater noch als partner dulden kann. nun meine frage. hat der vater das recht sein kind zu sehen? heute kam eine email von ihm ,dass er sie gerne besuchen möchte, worauf ich geantwortet habe, dass ich damit nur einverstanden bin, wenn er sie regelmäßig besucht und nicht, wie er gerade lustig ist. ich habe das alleinige sorgerecht. kann ich also diese besuche unterbinden, wenn ich merke, dass er kein wirkliches interesse an ihr hat. ich habe nämlich das gefühl, dass er jetzt nur hier auftauchen will, um mich zu ärgern. und wie ist das mit dem sozial- und jugendamt? kann ich dort jetzt unterhaltsvorschuss + mehrbedarf beantragen, weil ich alleinerziehend bin? oder zahlt das sozialamt mir weiterhin einen unterhalt für die kleine..? ich weiss nicht so recht, was ich jetzt machen soll. lg und vielen dank, sandra

Mitglied inaktiv - 11.03.2003, 12:09



Antwort auf: Frage zum Umgangsrecht und Unterhalt

HAllo, wenden Sie sich an das Jugendamt und schildern Sie dort den Fall. Das JA kann den Umgang festlegen (ansonsten das Gericht) und auch bei den anderen Problemen vermitteln. Ausserdem kann es klären, ob ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.03.2003



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