Frage: Frage zum Umgang

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Expartner will mit unserer 5 Jahre alten Tochter nach Polen fahren. Er ist polnischer Staatsbürger. Das Problem ist es gibt momentan keinen Umgang. Das heißt er nimmt die Kinder nie zu sich bzw ruft auch nicht 1 x die Woche an wie beim Jugendamt abgesprochen. Es gibt noch einen 1,5 Jahre alten Bruder, denn will er nicht mitnehmen. Muss ich der Urlaubsreise dann zustimmen? Mir geht es nicht darum dass er seine Kinder nicht sehen darf. Aber so will er die Kinder alle zwei Wochen nicht zu sich nehmen aber 1 Woche nach Polen fahren ja. Irgendwie habe ich auch Angst, dass er unsere Tochter nicht wieder zurückbringt. Wenn er dann erst einmal den Reisepass hat dann habe ich ja nichts mehr in der Hand. Was raten Sie mir? Mich macht dass alles so wütend irgendwie. Er sagt auch, wenn ich dem Urlaub nicht zustimme, dann darf ich auch nie wieder in Urlaub mit den Kindern fahren. Wir haben das geteilte Sorgerecht. Wir sind seit knapp 1 Jahr getrennt, seit November ist er ausgezogen. Seitdem gab es nur 1 Monat alle zwei Wochen regelmäßigen Kontakt, seit Ende März bis jetzt hat er die Kinder 3-4 mal hier in meiner Wohnung besucht. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort

von Rose22 am 03.07.2019, 19:27



Antwort auf: Frage zum Umgang

Hallo, er kann nicht erst fast kein Umgangsrecht ausüben und dann mit dem Kind in den Urlaub fahren. Das Umgangsrecht muss regelmäßig stattfinden und langsam ausgeweitet werden. Wenden Sie sich an das JA. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.07.2019



Antwort auf: Frage zum Umgang

Naja, ich würde es so aufzäumen: einen Termin beim Jugendamt machen und ihn dazu einladen. Dort sollen verlässliche Umgangszeiten festgelegt werden, AUSSEHALB deiner Wohnung, damit die Kinder sich ganz auf ihn "konzentrieren" können. Dieser Umgang soll dann auch mal ausgeweitet werden, = über eine Nacht, dann über ein Wochenende zum Papa. Wenn ein stabiles Vertrauen aufgebaut ist bei den Kindern, kann er auch mit ihnen in den Urlaub fahren. Das mag jetzt direkt noch zu früh sin. Irgendwann später wirst Du es nicht verhindern können. Übrigens: Er kann dir gerne "drohen" dass er keinen Urlaub mit Dir erlaubt: dann gehst Du einfach zum Gericht und lässt seine Unterschrift ersetzen (das sagst Du ihm jetzt aber noch nicht!!!). Solange er keine stichhaltigen Gründe hat warum Du nicht fahren kannst = was bei dem Urlaub dem Kindeswohl schadet, bekommst Du die jederzeit ersetzt. und nein "sie hat bei mir nicht unterschrieben, also darf sie jetzt auch nicht fahren" ist ziemlich sicher NICHT stichhaltig für einen Richter! Also: geh zum Jugendamt und bitte um einen Termin zum gemeinsamen Gespräch. Ggf. kannst Du dort auch anbringen dass es für die Kinder wichtig ist auch GEMEINSAME Zeit mit dem Vater zu verbringen. Gruss D

von desireekk am 03.07.2019, 20:11



Antwort auf: Frage zum Umgang

Danke für die Antworten. Wir waren schon beim Jugendamt. Hatten da mehrmals gesprochen und ein Umgangsplan aufgestellt. Er sollte die Kinder alle 2 Wochen am Wochenende nehmen und am Mittwoch anrufen. Das klappte 1 Monat gut und seitdem nimmt er die Kinder nicht mehr. Angeblich sei er ernstzunehmend krank und könnte das nicht. Meiner Meinung nach nur eine Ausrede. Ich hab mich bereits schon an die Jugendsamtfrau gewandt. Sie meinte man könne niemanden zum Umgang zwingen. Das frustriert mich ja so. Dennoch will der Kindsvater mit unserer Tochter unbedingt in Urlaub fahren. Unsere Tochter würde auch glatt mitfahren, er verspricht ihr immer viel! Geld für einen Anwalt habe ich nicht, meine Rechtsschutzversicherung zählt nur eine Erstberatung. Und was dann? Ich habe wirklich einfach keine Kraft mehr. Unterhalt zahlt er auch unregelmäßig. Ihm geht es mehr darum mich fertig zu machen. Und leider das stimmt. Es ist nämlich leider schon so viel passiert

von Rose22 am 04.07.2019, 17:45



Antwort auf: Frage zum Umgang

Wenn du meinst, dass dein Ex eh nicht zum Jugendamtstermin kommen würde, dann mach halt erstmal keinen neuen Termin aus. Sag ihm, natürlich kann er prinzipiell immer gern mit den Kindern in Urlaub fahren, WENN die Kinder halt an den Umgang mit ihm gewöhnt sind. Nachdem er monatelang keinen richtigen Umgang hatte (sprich, keine Zeit mit ihm allein und kein Übernachten bei ihm, da die Treffen ja wenn in deiner Wohnung stattgefunden haben), findest du es fürs Kindeswohl deiner Tochter sehr fraglich, ob eine Woche weg mit Papa und ohne Mama ihr so gut tut, da sie das ja gar nicht mehr kennt. Biete ihm an, dass ihr das gern unter Einbeziehung des Jugendamtes als neutraler Instanz klären könnt. So schiebst du ihm den schwarzen Peter zu. Soll er doch einen Termin beim Jugendamt machen, wenn ihm was an dem Urlaub liegt.

von Rotkehlchen am 04.07.2019, 19:46



Antwort auf: Frage zum Umgang

Lieber KV Ich freue mich dass es Die gesundheitlich wieder so gut geht, dass Du Dich um Deine Kinder kümmern kannst. Wann können wir mit dem vereinbarten Wochenenden wieder starten, in denen Du beide! Kinder holst? (Den Kleinen könnte er ja auch nur tagsüber nehmen) Je nachdem wie zuverlässig das nun funktioniert und wie gut sich die Kinder einfinden, können wir selbstverständlich über einen Urlaub mit Dir zusammen sprechen. Bitte vereinbare einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt, damit wir die Details besprechen können und uns Unterstützung holen im Interesse unserer zwei Kinder! Viele Grüße,.. Dann ist er am Zug !

von Sternenschnuppe am 04.07.2019, 20:19



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