Guten Tag,
ich habe mal eine Frage Bezüglich des Umgans mit dem KV. Er wollte Seine Tochter die jetzt 13 Monate alt ist nicht und hat mich schon während der Schwangerschaft verlassen. Den Unterhalt musste ich einklagen und nun auch noch pfänden lassen ( Tietel liegt vor ).
Nun möchte ich gerne das meine Tochter Umgang mit Ihren Vater hat, denn meiner Meinung nach kann er sich nicht so einfach aus der Affäre ziehen und Seine Tochter hat auch ein Recht auf Umgang mit Ihm.
Ist es möglich den Umgang in einem Verfahren festlegen zu lassen ?
Ich bdanke mich für Ihre Antwort und wünsche ein schönes Wochenende.
Daniela
Mitglied inaktiv - 26.02.2010, 10:33
Antwort auf:
Frage zum Umgang mit KV
Hallo,
leider kiann man ihn nicht zwingen.
Ich würde es mal über das JA versuchen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.02.2010
Antwort auf:
Frage zum Umgang mit KV
Hallo Daniela
Mein Sohn ist nun 3 und hat seinen leiblichen Vater noch nie gesehen.
Anerkennung übers Gericht etc. , Du wirst es kennen.
Ich habe darüber lange mit dem JA geredet, denn auch ich wollte dass er seinen Vater kennenlernt, eine Bindung hat.
Das JA hat ganz klar gesagt, dass man es zwar einklagen könnte, da das Kind ein Recht auf den Vater hat, aber es im Endeffekt nicht umgesetzt werden kann.
Eine Mutter hatte mal geklagt,in der Revision des Vaters wurde es aber abgelehnt, weil der Vater ein Persönlichkeitsrecht hat oder wie sich das schimpft und man ihn eben nicht zwingen kann.
Im Nachhinein bin ich froh diesen Weg nicht gegangen zu sein, denn nichts ist schlimmer für ein Kind seinen Vater zwar zu sehen, aber deutlich dessen Ablehnung zu spüren, immer versetzt , entäuscht zu werden.
Das möchte ich für meinen Sohn nicht und hoffe auf einen Sinneswandel von ihm irgendwann und dann eine Chance weil er es dann auch will.
Ich habe mich anfänglich bemüht und sogar ein Schreiben von seinem Anwalt bekommen mit Drohung auf Unterlassungsklage, wenn ich ihn diesbezüglich nicht in Ruhe lasse. Und da ging es um Infos, weil mein Sohn , und auch seiner, operiert werden musste !
Vielleicht kannst Du einen Versuch übers JA wagen und sie schreiben ihn an wegen Umgang, dann hast Du für Dein Kind später auch was in der Hand, dass Du es versucht hast.
Und mit Glück hat er ja auch nun Interesse ?
So schlimm wie dieses Schreien vom Anwalt damals war, so dankbar bin ich es nun zu haben.
Er kann ihm später nichts ausser die Wahrheit sagen,denn der Beleg liegt hier.
Alles Gute.
Mitglied inaktiv - 26.02.2010, 11:07