Liebe Frau Bader,
Wir erwarten im Februar 2016 unser erstes Kind. Bisher haben wir beide gleich viel Verdient und befinden uns in Steuerklasse 4.
Durch die Berechnung für das Elterngeld komme ich als Selbständige auf den Maximalbetrag von 1800€ für ein Jahr in dem ich ab Februar zu Hause bleibe.
Mein Ehemann ist Angestellt.
Mutterschaftsgeld bekomme ich als Selbständige nicht.
Jetzt ist nur die Frage lohnt es sich in den 12 Monaten nach der Geburt die Steuerklassen von Ihm in 3 und von mir in 5 zu wechseln?
Das Elterngeld wird ja nach der Steuerklasse 4 vom Vorjahr berechnet also bleibt bei 1800€ maximal durch mein hohes Einkommen.
Mein Mann würde dann aber in dem Jahr wo ich zu Hause bleibe natürlich
Netto von seinem Bruttogehalt mehr rausbekommen.
Nachzahlungen dürften ja eigentlich nicht zu befürchten sein.
Können Sie uns da helfen?
Grüsse Jenni
von
Jenni1988!
am 14.11.2015, 13:11
Antwort auf:
Frage zum Steuerklassenwechsel
Hallo,
klar kann er das. Aber wegen dem Progressionsvorbehalt werden eh mehr Steuern fälligf.
DAs heißt, sein Lohn + EG = Prozentsatz Steuertabelle, das wird dann auf den Lohn von ihm angewendet
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.11.2015
Antwort auf:
Frage zum Steuerklassenwechsel
Hallo,
wieso sollten keine Nachzahlungen zu befürchten sein? Gerade in dieser Konstellation ist es (abhängig von der Höhe der WK) ziemlich wahrscheinlich, wenn Ihr Mann in Steuerklasse 3 wechselt. Das Eltergeld wirkt progressionserhöhend, d.h. bei gemeinsamer Veranlagung muss das gemeinsame Einkommen mit dem Steuersatz versteuert werden, der unter Berücksichtigung des Eltergeldes anfallen würde. Wählen Sie die getrennte Veranlagung, dann nur seinen Verdienst letztlich in Steuerklasse 4, was auch zu einer Nachzahlung führt. Da die Geburt Anfang des Jahres ist, ist es umso wahrscheinlicher. Aufgrund der Steuerklassenwahl und des Eltergeldes muss auch eine Steuererklärung abgegeben werden.
LG
von
Lina_100
am 14.11.2015, 17:42