Hallo,
ich bin alleinerziehend, Kindsvater unbekannt, u. lebe jetzt mit meinem Lebensgefährten unverheiratet zusammen.
Seit einiger Zeit plagt mich die Frage, was würde aus meinem Kind werden, wenn mir etwas zustößt? Ich vermute das Jugendamt bekäme das Sorgerecht und mein Kind käme ins Heim. Das wollte ich auf keinem Fall.
Kann ich verfügen (wie?), dass mein Lebensgefährte das Sorgerecht in diesem Fall erhalten würde? Er ist der soziale Vater und das wäre mein größter Wunsch, dass mein Kind in seiner Obhut bleibt.
LG, Anna
Mitglied inaktiv - 05.03.2007, 22:54
Antwort auf:
Frage zum Sorgerecht
Hallo,
Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2007
Antwort auf:
Frage zum Sorgerecht
Wir leben noch getrennt, er übernachtet aber mehrmals die Woche bei mir. Zusammenziehen ist in Kürze geplant.
LG, Anna
Mitglied inaktiv - 05.03.2007, 23:05
Antwort auf:
Frage zum Sorgerecht
Du kannst beim jugendamt oder bei bekannten (oder auch bei euch) ein schreiben hinterlassen in dem steht ,dass dein lebensgefährte in einigen dingen miteintscheiden darf.
Ansonsten gehts nur durch die adoption, so wie wir das im moment machen.
Mitglied inaktiv - 06.03.2007, 07:13