Frage: Frage zum Nachnamen vom Kv

Ich bin frisch getrennt von meinem Freund und jetzt schwanger haben schon ein Kind was seinen Nachnamen hat das zweite wird ja dann meinem bekommen da wir ja getrennt sind kann man überhaupt gar nicht mehr vom ersten Kind den Namen ändern er wird sich ja dann später immer ausgegrenzt fühlen oder was wäre wenn ich mal heirate dann heisst nur mein erstes Kind anders?

von babyborn90 am 06.11.2015, 22:00



Antwort auf: Frage zum Nachnamen vom Kv

Hallo, soweit ich weiß tragen beide Kinder den selbern Nachnamen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.11.2015



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Ich glaube du irrst. Ob ihr getrennt seit oder nicht tut nichts zur Sache. Wenn das erste Kind von ihm ist, genau wie das zweite. Und das erste seinen Namen trägt, dann dürfte auch das zweite seinen Namen bekommen. Blöderweise kannst du aber nicht den namen annehmen, heißt also du wärst die "ausgegrenzte". Nicht umsonst wird immer dazu geraten, Namen des Kindsvater als Nachnamen immer erst nach der Hochzeit. Auch weil es weit aus schwieriger ist jetzt den namen zu ändern, als den im Zuge der Hochzeit anzupassen.

Mitglied inaktiv - 06.11.2015, 22:19



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Da ihr nicht verheiratet seid, muss das zweite Kind nicht auch seinen Nachnamen bekommen. Und du selber musst nach einer etwaigen Heirat mit einem Dritten deinen Namen nicht ändern. So können du und Kind2 gleich heißen während Kind1 heißt wie der Vater.

von Pamo am 06.11.2015, 22:43



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Nummer zwei wird genauso heißen wie Nummer eins, das sagen die einem auch immer das der Nachname vom ersten Kind auch für die anderen Kinder gilt.

von sterntaler82 am 07.11.2015, 05:40



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http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/31a/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction;jsessionid=1B968EC4CA455006BF539522D989CC32.jp80?p1=1kf&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=BJNR001950896BJNE159506377&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint Kind 1 wird sich nicht ausgegrenzt fühlen, da das Geschwisterchen und er dann heißen wie der Papa. Wenn Du heiratest wird derjenige ja nicht zum Vater der Kinder, sondern nur Dein Mann. Du kannst dann so heißen wie er, oder er wie Du. Keiner alleine mit seinem Namen.

von Sternenschnuppe am 07.11.2015, 09:29



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Nachtrag hier: Hättet ihr jetzt geheiratet, hättet ihr problemlos immer noch bestimmen können, das das Kind in Zukunft den Familiennamen trägt. Das hätte dann der vom Vater sein können, aber auch Deiner. Selbst wenn ihr bei der Geburt erst einen anderen festgelegt hättet. In die Richtung geht es leichter. Im falle einer Scheidung hättest Du dann jetzt zu Deinem Mädchennamen wechseln können, oder eben den Nachnamen deines Exes behalten können. Uns hat man extra bei der Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtsvereinbarung darauf hingewiesen, das man sich ganz genau überlegen sollte welche Konstellation man wählt wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Und das es eben für alle beteiligten weit aus leichter ist dann nach einer späteren Heirat das eben anzupassen. Umgekehrt ist extrem schwierig. Auch der Hinweiß das man damit den Nachnamen ALLER gemeinsamen Kinder festgelegt wurde, kam damals. Auch im Alltag später kann es Probleme geben, wenn es eben, wie in eurem Falle, doch zur Trennung kommt. Aus dem Grund hat unser Sohn erst einmal meinen Nachnamen behalten, und wenn wir jetzt heiraten wechseln wir in den Nachnamen seines Vaters.

Mitglied inaktiv - 07.11.2015, 09:45



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hallo, das zweite Kind kann deinen Namen bekommen, wenn du ASR hast. Die Namensänderung des ersten Kindes ist aber schwierig bis unmöglich (psychologisches GA vonnöten). Im Zweifel hast du dann 2 Kinder vom selben Mann mit unterschiedlichen Nachnamen. Wenn du damit leben kannst? floe

von la-floe am 07.11.2015, 16:41



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In den Fällen wo das klappt hat der Sachbearbeiter keine Ahnung. Sobald die Vaterschaft anerkannt ist, bekommt das Kind gleicher Eltern den Namen den ein Vorkind auch hat. Wo kein Kläger, da aber auch kein Richter.

von Sternenschnuppe am 07.11.2015, 16:53



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und genau DA liegst du falsch. Das ist eine Grauzone und kann gehandhabt werden, wie das der jeweilige Standesbeamte meint zu tun. Das Rechtsamt bestätigte mir diese "Grauzone" floe

von la-floe am 07.11.2015, 17:18



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Dann erkläre mir bitte den Gesetzestext in meinem Link. Da steht es so genau, dass es keine Sache der Interpretation ist. Wie oben gesagt. Wo kein Kläger..... Weiß der leibliche Vater das aber, dann kann er dagegen vorgehen. Das Sorgerecht bekommt er zudem sofort auf Antrag.

von Sternenschnuppe am 07.11.2015, 17:35



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nein, der KV kann genauso wenig eine Namensänderung vornehmen wie ich. Die Kinder haben unterschiedliche Nachnamen. Fertig! Da ändert es auch nichts, wenn der KV GSR einklagt. Wenn beide VOR der Geburt das GSR haben geht es nicht. Wenn die Kinder die Namen aber erstmal haben ist es so, wie ich schrieb. floe

von la-floe am 07.11.2015, 17:43



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Na, dann lässt er es notfalls gerichtlich durchsetzen. Begründung dürfte schon sein, das die Mutter bei der Namenswahl des ersten Kindes darauf hingewiesen wurde, das das eben für alle gemeinsamen Kinder gilt. Kann mich irren, aber ich denke der Vater hätte da gute Chancen vor Gericht. Wie gesagt, wir wurden darauf hingewiesen, sollten weitere Kinder kommen, haben die automatisch den gleichen Nachnamen. das hörte sich absolut nicht nach Grauzone an. mag ja sein das es das so früher war, gab immerhin vor einigen Jahren da größere Änderungen im Namensrecht.

Mitglied inaktiv - 07.11.2015, 18:11



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und ich wurde darauf hingewiesen (als ich den Namen des 2.ten Kindes ändern wollte) dass es in keine Richtung ginge. Und dass die uneinheitliche Namensgebung durch einer Grauzone entstanden wäre. Und zum Thema "mag ja sein, dass das früher so war" meine Kinder sind 6 und 2. floe

von la-floe am 07.11.2015, 18:21