Frage zum Mutterschutzgesetz im Verkauf

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frage zum Mutterschutzgesetz im Verkauf

Hallo, ich habe eine Frage zum Mutterschutzgesetz, ich bin in der 15. Woche schwanger und arbeite im Verkauf, ich bin 9,5 Stunden täglich im Geschäft, davon 1 Std. Pause. Nun habe ich gelesen, das nach Vollendung des 5. Monats eine stehende Tätigkeit nur noch bis zu 4 Std. am Stück ausgeführt werden darf. Eine sitzende Tätigkeit kann mir nicht angeboten werden. Auf meine Frage ob ich mich an der Kasse setzen darf bekam ich ein NEIN. Meine Frage ist, muss ich nach diesen 4 Std. arbeiten einfach eine zusätzliche Pause machen oder darf ich am Tag nicht mehr als 4 Std. eine stehende Tätigkeit ausführen. Vielen Dank für Ihre Antwort. Viele Grüße P.Jessen

Mitglied inaktiv - 19.10.2009, 21:27



Antwort auf: Frage zum Mutterschutzgesetz im Verkauf

Hallo, wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt und an Ihren Frauenarzt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.10.2009



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