Sehr geehrte Frau Bader, ich haben eine Frage zum Mutterschutz. Ich bin zur Zeit in Elternzeit und war zuvor ab dem 4. Schwangerschaftsmonat im kompletten Beschäftigungsverbot. Meine Frage ist, wenn ich direkt nach meiner Elternzeit erneut Schwanger werde und durch meinen Gynekologen erneut ins komplette Beschäftigungsverbot geschickt werde, wie sieht es dann finanziell aus? Bekomme ich erneut die gleich hohe Lohnfortzahlung wie in der ersten Schwangerschaft oder errechnet sich das irgendwie anders wegen Elterngelzzahlung o.ä? Können sie mir weiterhelfen und/oder mir schreiben wo ich das nachlesen kann? Mfg Marie
von MiasMa88 am 19.09.2013, 22:47