Frage: Frage zum MuSchu

Hallo, ich (36) bin in der 10. SSW. Wegen extremer Übelkeit bin ich seit der 6. Woche krankgeschrieben. Zwischendurch habe ich einen Arbeitsversuch gestartet der garnicht gut ging. (AG weiß auch schon Bescheid über SS) Ich arbeite als Betreuerin (keine Pflege!) speziell für Demente in einem Altenheim und habe dort die Gerüche (Urin, Kot, Essen,...) überhaupt nicht vertragen und mich dort sogar übergeben, was ich zuhause Gott sei Dank nicht muss. Das allerschlimmste für mich und wirklich unerträglich ist den permanenten Zigarettenrauch zu ertragen- leider ist im Flur direkt vor unserem Büro, in dem ich mich auch zu den Pausen aufhalte, der Raucherbereich für Bewohner, der stark genutzt wird. Und auf der Etage auf der ich hauptsächlich arbeite hat meine Vorgesetzte ihr Büro in dem sie viel raucht- d.h. da die Türe immer offen steht zieht der ganze Qualm in den Wohnbereich. Da ich momentan Alleinverdienerin bin und aus finanziellen Gründen auf keinen Fall ins Krankengeld fallen darf, heisst das das ich in spätestens einer Woche wieder arbeiten muss. Ich habe allerdings jetzt schon den totalen Horror davor. Hier zuhause habe ich die extreme Übelkeit relativ gut im Griff, aber Essengerüche und besonders Zigarettenrauch (Nachbarn, Besuch) rufen bei mir sofort Würgen und Erbrechen hervor. Was kann ich tun? Ich kann ja schlecht verlangen das alle wegen mir ab sofort draussen rauchen auf der Arbeit? Kann ich ein vorübergehendes Beschäftigungsverbot bekommen bis ich die Übelkeit überstanden habe? Und: ich habe gerade erfahren daß ich laut Dienstplan für März an gleich 3 Wochenenden (Sa&So) zum Dienst eingeteilt worden bin, und das auch noch länger als die üblichen 6 Stunden. Ich arbeite 30 Stunden die Woche und in einer 5,5 Tage-Woche und habe bisher maximal an 2 WE pro Monat arbeiten müssen, aber nur wenn spezielle Veranstaltungen waren bei denen ich gebraucht wurde. Und meine Kollegin die mit mir eingestellt wurde hat nur an einem Sonntag für grad mal 3 Stunden Dienst. Das kommt bei mir gerade wie Schikane rüber... Versteh die Welt nicht mehr. Ist das rechtens? Muss ich das so hinnehmen? Liebe Grüsse

Mitglied inaktiv - 04.03.2010, 09:49



Antwort auf: Frage zum MuSchu

Hallo, Über ein BV kann nur der FA entscheiden, Sie bekommen dann aberd en vollen Lohn weiter. Wegen der Arbeitszeit hilft uns § 8 MuSchG: Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. (2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die 1. ..... 2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet. (3) ..... (4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird. (5) ..... (6) Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften zulassen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.03.2010



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Stufenwechsel (TV-L) während MuSchu und Elterngeld

Liebe Frau Bader, ich gehe Mitte September in den Mutterschutz (6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin). Am 1. Oktober steige ich im TV-L eine Stufe auf. Wirkt sich dies noch positiv auf die Höhe des Elterngeldes aus? Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe.


Elternzeit --> Brückenteilzeit --> MuSchu --> Elternzeit/Brückenteilzeit

Hallo Frau Bader Unser 1. Kind wurde im Nov. 2016 geboren. Im Nov. 2019 läuft nun die Elternzeit meiner Frau aus. Nach 15 Monaten Elterngeld/Teilzeitelterngeld ging meine Frau während der Elternzeit wieder Teilzeit arbeiten (ca. 50%). Nun bekommen wir ein 2. Kind (derzeitiger errechter Termin Mitte März). Da wir keinen Ganztagesplatz im Kinderga...


Kündigung nach Muschu

Hallo Frau Bader, angenommen man arbeitet direkt nach MuSchu und gibt den Antrag an Elternzeit 1 Tag vor Ende des 4. Monats ab - hat man dadurch noch einmal 8 Wochen Kündigungsschutz (BEEG §18 und) während man arbeitet und danach Elternzeit? Die Elternzeit muss ja 7 Wochen vorher eingereicht werden.


Elternzeit vorzeitg beenden schon vor dem MuSchu bei 2. SS

Hallo, wenn man während der 3jährigen EZ wieder schwanger ist, darf man diese schon vor Begin des neuen MuSchu vorzeitig beenden, damit man die Möglichkeit hat noch etwas Geld zu verdienen um später mehr Elterngeld zu erhalten?


Elternzeit bis zum 2./3. Geburtstag oder 2/3 Jahr nach Muschu?

Hallo, ich bin schanger möchte so lang wie möglich EZ nehmen, also die vollen 3 Jahre (mit Teilzeit). Zunächst erst für 2 Jahre festlegen und dann 7 Wochen vor Ablauf das restliche Jahr. 1. Beantrage ich dann 2 Jahre ab Ende Muschu oder bis zum 2. Geburtstag? Die Deiffernez wären ja 8 Wochen. 2. Sollte ich die EZ für einen Monat unterbrechen o...


ALG1, Krank, Muschu

Hallo, Dank Corona bin ich Arbeitslos. Nun sollte ich im Dezember endlich einen neuen Job antreten (leider nur mündliche Zusage), bin jetzt aber schwanger und plötzlich möchten sie mich nicht mehr. Auch andere Bewerbungsversuche blieben wegen Schwangerschaft erfolglos. Nun plagen mich schwere Schwangerschaftsbeschwerden und mein Arzt hat mich er...


MuSchu Monat zur Berechnung des EG

Hallo Frau Bader, wenn mein Muschu am letzten Tag eines Monats beginnt (zB 31. März), kann ich auf Antrag dann dennoch den Mrz zu den 12 Monaten zählen lassen, die zur Berechnung des EG herangezogen werden? Das Gehalt von Mrz wäre immer noch höher (trotz Wegfall des letzten Tages), als das Gehalt von vor 12 Monaten. Vielen Dank für Ihre Hilfe.


Mitteilung vorzeitige Beendigung der EZ wegen Beginn MuSchu

Hallo Frau Bader, wenn ich meinen AG mitteilte, dass ich meine EZ auf einen Tag vor MuSchu unterbreche, sollte dies zwingend als persönlich unterschriebener Brief geschehen oder reicht auch eine Email mit der Bitte um Erhalt /Bestätigung? Das Vertrauensverhältnis zur Kollegin aus HR ist gut. Ich käme mir daher komisch vor nach längeren Gespräche...


MuSchu konformer Arbeitsplatz - andere Arbeitszeiten

Guten Abend Frau Bader, Die folgende Frage stelle ich Ihnen im Auftrag meiner besten Freundin. Sie ist zahnmedizinische Fachangestellte, Arbeitszeit laut Arbeitsvertrag Mo., Di., Mi. von 8-13 Uhr, donnerstags 8-18 Uhr, freitags frei. Nach Bekanntgabe der Schwangerschaft wurde die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und sie soll nun Telefondi...


Krankengeld und MuSchu

Hallo, ich habe eine etwas komplizierte Lage aktuell, und zwar wurde meine Umschulung aufgrund meiner Schwangerschaft vorzeitig beendet, während meines Restanspruchs ALG1 fiel ich ins Krankengeld durch Depressionen und bin aktuell auch in Therapie. Ich bekomme also aktuell Krankengeld und wäre ab dem 01.Dezember im Mutterschutz. Bekomme i...