Frage: Frage zum Minijob

Habe ich als Minijobkraft Anspruch auf Urlaub bzw. Krankheits- und Urlaubsgeld (gibt es bei mir nicht)? Wie ist es mir der Arbeitszeitregelung: mein Arbeitgeber bezahlt generell täglich eine halbe Stunde weniger. Wie ist es mit Sonntagszuschlag (ich bin für die Wochenendschichten eingeteilt, bekomme aber ggüber den anderen Voll- oder Teilzeitangestellten keinen Zuschlag)? Gibt es eine Behörde oder Anlaufstelle, bei der ich mir Rat und Unterstützung holen könnte? Vielen Dank für die Infos!

Mitglied inaktiv - 02.08.2007, 20:17



Antwort auf: Frage zum Minijob

Hallo, Ein 400er ist ein Arbeitsvertrag wie jeder andere auch mit den gleichen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, bei einem 400 er hat man folgende Ansprüche: - Arbeitsvertrag: wie bei jedem anderen Vertrag auf Wunsch schriftl. - bei einem Beschäftigungsverbot erhält man weiter Lohnzahlungen - Erziehungsurlaub: bis zu 3 J. - Erziehungsgeld: wie bei jedem anderen auch - Feiertage: fällt die Arbeit auf einen gesetzl. Feiertag, muss nicht nachgearbeitet werden - Kündigung: gesetzl. wie bei allen AN - Krankheit: Lohnfortzahlung wie bei allen ANs (nicht in den ersten vier Wo. des AV) - ein Entbindungsgeld gibt es seit 01.01.04 nicht mehr. Geringfügig Beschäftigte erhalten lediglich eine Einmalzahlung von 210 Euro. Die bekommen Sie nicht vom Arbeitgeber und der Krankenkasse, sondern vom www.Bundesversicherungsamt.de!!!! - Krankenkasse: hierfür muss, über Familienversicherung oder eine andere Tätigkeit, - Sozialversicherung: wird pauschal vom AG bezahlt - Steuern: eine Arbeit ohne Steuerkarte ist möglich, es muss aber ein Freistellungsantrag beim FA gestellt werden. - Urlaub: vier Wochen pro Jahr - Gratifikationen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld): per Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung o.ä. - bei Krankheit des Kindes bestehen keine Freistellungsansprüche und Zahlungen durch die Krankenkasse, da man darin nicht einzahlt. Dies geht nur vertraglich/ tarifvertraglich oder mit Urlaubstagen Nach der Gesetzesänderung zum 01. April 2003 kann man wieder eine Nebentätigkeit "brutto für netto" ausüben und darf dabei bis zu 400 € mtl. frei von Stunden- oder Stundenlohnbegrenzung verdienen. Ohne Sozial- oder andere Abgaben leisten zu müsse und ohne einen Freistellungsantrag beim Finanzamt gestellt zu haben. Lediglich der Arbeitgeber muss pauschal 25 % (in Privathaushalten sogar nur 12 %) abführen, kann aber evtl. seine Steuer ermäßigen. Aufgrund dieser Pauschalabgabe erwirbt der Arbeitnehmer jedoch nur minimale Ansprüche auf Altersrente und Wartezeiten, kann aber den Pauschalbeitrag aus eigenen Mitteln auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken. Die beitragsfreie Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung für Ehegatte und Kinder bleibt für geringfügig Beschäftigte bis zu einem Gesamteinkommen von 400 EUR monatlich erhalten. Ansonsten gilt: der „Mini-Jobler“ hat die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.08.2007



Antwort auf: Frage zum Minijob

Hallo, Ein 400er ist ein Arbeitsvertrag wie jeder andere auch mit den gleichen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, bei einem 400 er hat man folgende Ansprüche: - Arbeitsvertrag: wie bei jedem anderen Vertrag auf Wunsch schriftl. - bei einem Beschäftigungsverbot erhält man weiter Lohnzahlungen - Erziehungsurlaub: bis zu 3 J. - Erziehungsgeld: wie bei jedem anderen auch - Feiertage: fällt die Arbeit auf einen gesetzl. Feiertag, muss nicht nachgearbeitet werden - Kündigung: gesetzl. wie bei allen AN - Krankheit: Lohnfortzahlung wie bei allen ANs (nicht in den ersten vier Wo. des AV) - ein Entbindungsgeld gibt es seit 01.01.04 nicht mehr. Geringfügig Beschäftigte erhalten lediglich eine Einmalzahlung von 210 Euro. Die bekommen Sie nicht vom Arbeitgeber und der Krankenkasse, sondern vom www.Bundesversicherungsamt.de!!!! - Krankenkasse: hierfür muss, über Familienversicherung oder eine andere Tätigkeit, - Sozialversicherung: wird pauschal vom AG bezahlt - Steuern: eine Arbeit ohne Steuerkarte ist möglich, es muss aber ein Freistellungsantrag beim FA gestellt werden. - Urlaub: vier Wochen pro Jahr - Gratifikationen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld): per Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung o.ä. - bei Krankheit des Kindes bestehen keine Freistellungsansprüche und Zahlungen durch die Krankenkasse, da man darin nicht einzahlt. Dies geht nur vertraglich/ tarifvertraglich oder mit Urlaubstagen Nach der Gesetzesänderung zum 01. April 2003 kann man wieder eine Nebentätigkeit "brutto für netto" ausüben und darf dabei bis zu 400 € mtl. frei von Stunden- oder Stundenlohnbegrenzung verdienen. Ohne Sozial- oder andere Abgaben leisten zu müsse und ohne einen Freistellungsantrag beim Finanzamt gestellt zu haben. Lediglich der Arbeitgeber muss pauschal 25 % (in Privathaushalten sogar nur 12 %) abführen, kann aber evtl. seine Steuer ermäßigen. Aufgrund dieser Pauschalabgabe erwirbt der Arbeitnehmer jedoch nur minimale Ansprüche auf Altersrente und Wartezeiten, kann aber den Pauschalbeitrag aus eigenen Mitteln auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken. Die beitragsfreie Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung für Ehegatte und Kinder bleibt für geringfügig Beschäftigte bis zu einem Gesamteinkommen von 400 EUR monatlich erhalten. Ansonsten gilt: der „Mini-Jobler“ hat die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.08.2007



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

2. Schwangerschaft - EGPlus vorzeitige Auszahlung trotz Minijob ohne Abzüge?

Hallo Frau Bader, aktuell plane ich den Elterngeldbezug unseres ersten Babys. Hierfür hatte ich auch schon ein super Beratungsgespräch bei der Elterngeldstelle, jedoch blieb eine Frage unbeantwortet. Ich plane ab dem 3. Monat meinen Minijob wieder aufzunehmen - (dieser muss ja während MuSchu unterbrochen werden, da sonst Abzüge da es als Basi...


Rückkehr nach EZ zu Minijob

Moin! Ich habe einen befristeten Vertrag (2 J.) gehabt. Ich habe vor Vertragsverlängerung schwanger geworden, deswegen mein AG hat mein Vertrag nicht verlängert. Trotzdem ich habe 2 Jahre EZ gemeldet. Während mein Elternzeit mein AG hat mich angerufen ob ich Lust habe in Minijob zu arbeiten. Ich habe zugesagt und einen neuen Vertrag bekommen, aber...


Hauptjob und Minijob

Guten Abend 😊 Ich befinde mich aktuell in der 13 SSW und habe einen Hauptjob und einen Minijob. Bei meinem Hauptjob arbeite ich die meiste Zeit im Homeoffice (normalerweise bin ich im Aussendienst tätig jedoch wurde ich aufgrund der Schwangerschaft ins Homeoffice versetzt). Soweit so gut alles super. Meinen Nebenjob übe ich in einem Krankenhaus...


Minijob, Kündigungsfrist in Elternzeit

Guten Tag, Frau Bader. Wie sind die Kündigungsfristen? Besteht die Möglichkeit auf eine Abfindung? Vollzeitstelle als MFA, Vertrag von 2006.(Tarifvertrag) 31.12.2021 Geburt meiner Tochter. Elternzeit habe ich für 3 Jahre beantragt, mit AG besprochen. Auf Wunsch des AG,  habe ich einen Minijob im August 22 im Betrieb angetreten. ...


In Elternzeit schwanger, Minijob und BV

Hallo,  ich habe eine Frage zu folgendem Szenario.  Mein Sohn ist im April 2023 geboren, ich habe noch Elternzeit bis April 2025. In der Schwangerschaft mit meinem Sohn bin ich von meinem Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe meinen Vollzeitlohn erhalten.  Mein Elterngeld läuft nun im April 2024 aus und ich wurde von meinem A...


Minijob in der Elternzeit

  Sehr geehrtes rund ums Baby Team, Ich habe eine Frage zu meiner Elternzeit. Ich habe am 22.07.2022 meine Tochter bekommen und bin seit dem an in Elternzeit. Eigentlich endet meine Elternzeit zum 21.07.2024 allerdings haben wir jetzt eine Verlängerung bis 21.07.2025 beantragt. Elterngeld bekomme ich nur noch bis April, das monatlich 408,67€...


Elterngeldplus und Minijob oder Kleingewerbe

Sehr geehrte Frau Bader,   im Juli 2023 ist meine Tochter zur Welt gekommen. Neben Elterngeldplus habe ich auch einen Minijob, welcher nicht auf mein Elterngeldplus in Höhe von 450 Euro angerechnet wird.   Für mich haben sich weitere Nebenberufliche Tätigkeiten ergeben, sodass ich überlege ein Kleingewerbe anzumelden. Würde sich das eh...


Mutterschutzlohn im Minijob als Beamtin

Guten Tag, ich bin Beamtin im vorzeitigen Ruhestand (also Beihilfe und privat versichert) und habe einen Minijob. Jetzt bin ich Schwanger und meine Ärztin würde mir gerne ein Beschäftigungsverbot ausstellen, bekomme ich dann auch weiterhin die 520€? Also den Mutterschutzlohn, nennt man es glaube ich?  vielen Dank und mit freundlichen Grüßen


Elterngeld plus Minijob

Hallo,  ich erhalte bis Mitte Oktober Basiselterngeld. Die letzte Zahlung erfolgt Mitte September für September bis Oktober.  Jetzt würde ich gerne ab Mitte Oktober (nach dem 1 Geburtstag meines Kindes) einen Minijob ausüben. Ist das möglich oder wird das Geld vom Oktober dann noch beim Elterngeld angerechnet ?


Minijob Elternzeit (Hauptarbeitgeber)

Hallo Frau Bader, ich werde zukünftig einen Minijob bei meinem Hauparbeitgeber ausüben. Derzeit befinde ich mich noch in Elternzeit bis 2028.  Meine Frage: Muss mein zusätzlicher Vertrag (minijob) auf diese Zeit befristet werden ?    Vielen Dank für Ihre Antwort