Frage: Frage zum Kindesunterhalt

Hallo Frau Bader, mein Sohn aus 1. Ehe lebt seit wenigen Wochen beim Vater (der mit seiner Freundin zusammen lebt- beiden haben volles Einkommen). Ich lebe in 2. Ehe und bin im Erziehungsurlaub, wir bekommen im Dezember unser 2. gemeinsames Kind. Ich habe demnach z.Z. kein eigenes Einkommen. Muss ich auch Unterhalt an mein Kind aus 1. Ehe zahlen, wenn ich kein eigenes Einkommen habe, bzw. im Erziehungsurlaub bin? Ist mein neuer Mann dann verplichtet für meinen Sohn aus 1. Ehe zu zahlen? Vielen Dank für Ihre Auskunft im voraus! Regina

Mitglied inaktiv - 01.11.2002, 21:17



Antwort auf: Frage zum Kindesunterhalt

Liebe Regina, grds. bleiben Sie verpflichtet. Wenn Sie in EU gehen und deshalb nichts mehr verdienen, werden Sie uU so behandelt, als wenn Sie etwas hätten. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.11.2002



Antwort auf: Frage zum Kindesunterhalt

Und wie schaut es aus, wenn mein Exmann Geld von der Unterhaltsvorschusskasse bekommt, würden die sich dann an meinen neuen Mann wenden, oder müsste ich das später mal zurückbezahlen, wenn ich wieder arbeite? Danke nochmal, Regina

Mitglied inaktiv - 03.11.2002, 19:26



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