Hallo Frau Bader, hätte eine Frage zum Erziehungsurlaub. Wann beginnt dieser, einen Tag nach Geburt des Kindes oder erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist? Mein Arbeitgeber möchte von mir diesbezüglich eine Bescheinigung haben, wie lange ich Erziehungsurlaub nehmen möchte. Unsere Tochter Svenja ist am 30.10.2004 geboren, Mutterschutzfrist war bis 03.01.2005. Könnten Sie mir bei der Berechung helfen? Geplant sind 3 Jahre Erziehungsurlaub. Vielen Dank im voraus TP
Mitglied inaktiv - 07.02.2005, 13:45