Frage: Frage zum Betreuungsgeld

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Betreuungsgeld. Ich habe 26 Monate Elternzeit beantragt. Elterngeld aufgesplittet auf 24 Monate. Mein Mann hat seine Elternzeit mit mir gleichzeitig im ersten Lebensjahr gemacht. Würde mir ab dem 2. Lebensjahr des Kindes Betreuungsgeld zustehen, es aber später ausgezahlt werden? Oder wie soll ich den folgenden Absatz deuten? "Anspruchszeitraum des Elterngelds ist entscheidend Es heißt, Elterngeld und Betreuungsgeld werden nicht zur selben Zeit gezahlt. Dies bezieht sich jedoch auf die Anspruchsmonate fürs Elterngeld. Sollte man sich für die zweijährige Auszahlung des Elterngeldes entschieden haben, so ändert sich dadurch nicht der Anspruchszeitraum, nur der Auszahlungszeitraum verlängert sich." Über Aufklärung wäre ich Ihnen sehr dankbar. Viele Grüße Nadine H.

von nfr53 am 06.05.2014, 14:57



Antwort auf: Frage zum Betreuungsgeld

Hallo, dazu sagt das Ministerium: Nein. Im Regelfall schließt das Betreuungsgeld nahtlos an die vierzehnmonatige Rahmenbezugszeit für das Elterngeld an. Die Bezugszeit von Elterngeld und Betreuungsgeld kann nur nacheinander – und nicht zeitlich parallel – erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn auf die Partnermonate verzichtet wurde. Wenn die Eltern das ihnen zustehende Elterngeld bereits vollständig in Anspruch genommen und damit verbraucht haben, kann Betreuungsgeld schon vor dem 15. Lebensmonat des Kindes bezogen werden. Der Bezug von Betreuungsgeld endet auch in diesen Fällen nach 22 Monaten und somit vor dem 36. Lebensmonat des Kindes. Solange noch ein theoretischer Anspruch auf Elterngeld (zum Beispiel der Partnermonate) besteht, ist ein vorzeitiger Bezug von Betreuungsgeld nicht möglich. Entscheiden sich die Eltern für eine Verlängerung des Auszahlungszeitraums beim Elterngeld, wird der jeweils zustehende Monatsbetrag Elterngeld halbiert und in einer ersten und zweiten Rate ausgezahlt. Bei einer solchen Verlängerung des Auszahlungszeitraums des Elterngeldes kann daher parallel zur Auszahlung der zweiten Raten des Elterngeldes bereits Betreuungsgeld bezogen werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.05.2014



Antwort auf: Frage zum Betreuungsgeld

Hallo, Elterngeld gibts in der Regel ab dem 15. Lebensmonat. Daran ändert auch die halbierte Auszahlung nichts. Ihr könntet das Betreuungsgeld allerdings schon früher bekommen, wenn Ihr den Anspruch auf alle 14 Elterngeldmonate schon verbraucht habt (weil ihr gleichzeit Elterngeld bezogen habt). Insgesamt gibts das Betreuungsgeld höchstens 22 Monate. Liebe Grüße Luvi

von luvi am 06.05.2014, 23:20



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