Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit Mitte Mai krankgeschrieben und Ende Juni aus der Lohnfortzahlung gefallen. Nun habe ich aufgrund meiner Schwangerschaft ein sofortiges individuelles Beschäftigung von meinem Gynäkologen bekommen und die AU wurde beendet. Jetzt habe ich nur eine Frage zu der Berechnung. Zugrunde gelegt werden ja die letzten 13 Wochen vor Bekanntgabe der Schwangerschaft (Bemessungsgrundlage demnach 06/18 bis 08/18, allerdings war ich zu dieser Zeit arbeitsunfähig und habe Krankengeld erhalten und im Juni noch anteiliges Gehalt und Urlaubsgeld. Bekomme ich dann trotzdem mein vertraglich vereinbartes Bruttogehalt oder führt das Krankengeld zur Kürzung? Vielen Dank
von Puppa2018 am 11.10.2018, 11:09